Pfändung, Zusammenrechnung Unterhaltsvorschuss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lisamary
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#1

08.11.2018, 09:58

Hallo Leute,

Die Schuldnerin erhält Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und Kindergeld.

Ist es möglich dies mit dem Arbeitseinkommen zusammenzurechnen? (§850e ZPO)

und wenn ja, wie genau muss ich dies in dem PfÜB angeben?

:thx
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mücki
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#2

08.11.2018, 10:44

Wenn eure Schuldnerin die Kindesmutter ist, ist weder das Kindergeld noch der Unterhalt pfändbar. Beides sind Leistungen, die für das Kind bestimmt sind und nicht zum Arbeitseinkommen zählen.

P.S. Ich halte sehr selten etwas von den meines Erachtens zu schuldnerfreundlichen Regelungen aber in diesem Fall fände ich es eine Katastrophe, wenn Gläubigern eine Möglichkeit gegeben würde, irgendwie an diese Bezüge ran zu kommen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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