ZV Gebühr für jedes Schreiben?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
eve

#12

29.08.2007, 16:56

Grundlage des Vergleichs ist ein zur Vollstreckung fähiger Titel. Wenn der RA den Auftrag hat, ZV-Maßnahmen einzuleiten, der Schuldner im Verzug ist, kann er diese Gebühren und Auslagen vom Schuldner verlangen.

Das ist nichts anderes als bei den Geschichten mit den KFB´s und der Gegner nach Ablauf der 2-Wochen-Frist nicht zahlt.
Jupp03/11

#13

29.08.2007, 17:07

Da ich keine Antwort auf meine Frage erhalte, kann ich leider nichts weiter dazu vortragen. Vielleicht schon Feierabend.
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Majo
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#14

05.09.2007, 08:23

so, hab jetzt dem Anwalt geschrieben, dass unser Mandant diese Gebühren nicht bezahlen wird. Jetzt kommt folgende Antwort:

"es müsste bekannt sein, dass Aufforderungsschreiben mit Vollstreckungsandrohung in der ZV die Gebühr der Nr. 3309 VV RFG auslösen, nachzulesen z.B. bei <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, Anm. 372."

So. Anscheindend hatte ich mit meiner Vermutung unrecht. Hat jemand zufällig den Kommentar und kann mir das bestätigen?
Wär ja mal gut zu wissen für die Zukunft.
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lady_lydili
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#15

05.09.2007, 08:41

ich merke, man kann bei euch immer viel lernen. :daumen :daumen :daumen aber irgendwie bin ich gerade verwirrt.

wenn ich ein außergerichtlichen aufforderungsschreiben verfasse oder nach ablauf der 2wochenfrist an die bezahlung des kfb "erinnere", da fällt doch die Nr. 3309 VV RVG oder nicht? :wirr
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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#16

05.09.2007, 09:25

das mit der Gebühr nach der 2Wochenfrist beim KFB kenne ich auch so.

Aber hätte nicht gedacht, dass die Gebühr jedesmal entsteht wenn bei der Ratenzahlungsvereinbarung an die Fälligkeit einer Rate erinnert wird.
FreddyB

#17

05.09.2007, 09:42

Hallo,

der Anwalt hat schon recht, dass die Androhung die ZV-Gebühr auslöst. Aber doch nur einmal, oder bin ich jetzt so falsch dran. Wenn ich hinterher die ZV betreibe ist ja die 3309 schon angefallen. Das gilt doch dann als die selbe Sache und geht nicht noch mal.

?????????????
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#18

05.09.2007, 13:56

tja, das ist eben mein Problem... bin auch ratlos. :-(
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#19

05.09.2007, 14:22

Man muss zwischen dem Entstehen einer Gebühr (also der Zahlungspflicht des Auftraggebers) und der Erstattungsfähigkeit (also hier Zahlungspflicht des Schuldners) unterscheiden.

Zu unterscheiden sind ferner:

Zahlungsaufforderungen mit Vollstreckungsandrohung

Der Verfahrensbevolmächtigte verdient die Gebühr. Wenn es zu einer Vollstreckungsmaßnahme kommt, stellt der anschließend erteilte Vollstreckungsauftrag mit dem Aufforderungsschreiben eine Angelegenheit dar.

Die Gebühr ist wohl auch erstattungsfähig.

ausführlich <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RdNr. 357 ff. zu VV 3309

Zahlungsaufforderungen ohne Vollstreckungsandrohung

Die Gebühr ist entstanden, wenn der RA einen Vollstreckungsauftrag hatte. Hatte er keinen solchen Auftrag, wird häufig ein Fall von VV 2402 vorliegen, also auch eine 3/10 Gebühr entstanden sein, die später auf die Vollstreckungsgebühr anzurechnen wäre.

Wenn keine Vollstreckungsdrohung enthalten ist, wird eine Erstattungsfähigkeit allgemein abgelehnt.

ausführlich <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RdNr. 369 ff. zu VV 3309
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#20

05.09.2007, 16:24

uns wenn es es ist, dass eine Ratenzahlungsereinbarung getroffen wurde und der SC mehrmals wegen Verzug der Rate angeschrieben wurde (mit Vollstreckungsandrohung), der SC aber dann schließlich zahlt??? Kann ich jetzt da nicht so wirklich rauslesen....

ach, alles so kompliziert!
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