Halihallo!
Wenn der Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung mit euch abgeschlossen hat und z.B. mit der 2. Rate im Verzug ist und Ihr den dann nochmal unter Fristsetzung auffordert,
verlangt ihr dann für jedes Schreiben die 0,3 ZV Gebühr???
Haben hier einen Gegenanwalt, der das in seiner FA verlangt. Darf man das generell oder gilt das nur, wenn die Gebühr auf der Mahnung an den SC mit ausgewiesen ist?
Wir verlangen da nix... nur in der Ratenzahlungsvereinbarung die ZV- und die Einigungsgebühr.
ZV Gebühr für jedes Schreiben?
- luccimaus
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Also erlebt habe ich dies auch noch nicht. Dann hätten meine Chefs ja wirklich viel GEld verschenkt
Aber ich lasse mich auch diesmal wieder eines besseren belehren
Aber ich lasse mich auch diesmal wieder eines besseren belehren
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Also das habe ich auch noch nicht gehört bzw. erlebt, wenn Schuldner in Verzug kommt, dass dann eine neue 0,3 Gebühr für Mahnschreiben anfällt. Der gegn. RA will nur Geld verdienen, so meine Meinung. Manche Schuldner reagieren vielleicht darauf nicht und so verdient er gleich mal etwas mehr dazu, wie ihm eigentlich zu steht.
- luccimaus
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Viele haben ja auch keine Ahnung von Mahnbescheiden etc.
Würde den Anwalt mal anrufen und fragen, was er sich dabei gedacht hat. Bzw. mal kurz mit Cheffe drüber sprechen. Vielleicht hat ja auch er ne Idee
Würde den Anwalt mal anrufen und fragen, was er sich dabei gedacht hat. Bzw. mal kurz mit Cheffe drüber sprechen. Vielleicht hat ja auch er ne Idee
Zuletzt geändert von luccimaus am 29.08.2007, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Das wäre mir hier auch völlig neu.
Soweit ich weiß, fällt die 0,3 ZV-Gebühr auch nur einmal an, wenn man ZV angedroht hat und danach einen ZV-Auftrag macht. Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der RA dann bei jedem einzelnen Schr. diese ansetzen darf.
Stimme da Janin zu!
LG
Stiple
Soweit ich weiß, fällt die 0,3 ZV-Gebühr auch nur einmal an, wenn man ZV angedroht hat und danach einen ZV-Auftrag macht. Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der RA dann bei jedem einzelnen Schr. diese ansetzen darf.
Stimme da Janin zu!
LG
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- dundine
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da würden sich aber manche RAs doch mächtig ins Zeug legen und alle paar Tage ein Schreiben rausjagen
Also meiner Meinung nach ist dieses Aufforderungsschreiben Bestandteil einer aussergerichtlichen Tätigkeit und wird damit über die Geschäftsgebühr gedeckt. Beziehungsweise falls das Ganze auf einem titulierten Anspruch begründet wird, läuft das doch unter dem Ratenzahlungsangebot...
Also meiner Meinung nach ist dieses Aufforderungsschreiben Bestandteil einer aussergerichtlichen Tätigkeit und wird damit über die Geschäftsgebühr gedeckt. Beziehungsweise falls das Ganze auf einem titulierten Anspruch begründet wird, läuft das doch unter dem Ratenzahlungsangebot...
aber heutzutage gibt es immer wieder welche, die mit so was noch mehr geld verdienen, dass ihnen nicht zusteht
haben hier in unserer nähe ein inkassobüro, welches für seine "art der geschäfte" bekannt ist. die schlagen auch überall gebühren auf, obwohl ihnen keine zustehen
haben hier in unserer nähe ein inkassobüro, welches für seine "art der geschäfte" bekannt ist. die schlagen auch überall gebühren auf, obwohl ihnen keine zustehen
- luccimaus
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- dundine
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gibt auch anwälte, die keine vergütungsvereinbarung bei beratungen festmachen und dann voll abkassieren... und dann für eine BERATUNG noch eine 7002 haben wollen. wer sich dann nicht auskennt, zahlt das wohl auch notgedrungener maßen...