ZV Gebühr für jedes Schreiben?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#21

06.09.2007, 14:59

meint ihr also, ich soll unserem Mandanten jetzt doch raten, die Forderung so wie sie ist zu zahlen?
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#22

10.01.2008, 09:02

Zusatzfrage:

Wenn ich einen Schuldner auffordere, nachdem er mit einer Ratenzahlung in Verzug geraten ist, muss ich ihm dann in jedem Schreiben mitteilen, dass eine erneute ZV-Gebühr angefallen ist oder darf ich die einfach in die Forderungsaufstellung aufnehmen?
QueenMum

#23

10.01.2008, 09:12

dundine hat geschrieben:gibt auch anwälte, die keine vergütungsvereinbarung bei beratungen festmachen und dann voll abkassieren... und dann für eine BERATUNG noch eine 7002 haben wollen. wer sich dann nicht auskennt, zahlt das wohl auch notgedrungener maßen...
sorry für OT, aber in fast keiner rechnung über eine beratung fällt diese gebühr nicht an...

die 7002 fälllt ja nicht nur fürs brieflein verschicken an. mal schnell was auf juris nachgekuckt oder gegoogelt? schwupp. da isse schon die 7002 :D
StineP

#24

10.01.2008, 09:19

Majo hat geschrieben:Zusatzfrage:

Wenn ich einen Schuldner auffordere, nachdem er mit einer Ratenzahlung in Verzug geraten ist, muss ich ihm dann in jedem Schreiben mitteilen, dass eine erneute ZV-Gebühr angefallen ist oder darf ich die einfach in die Forderungsaufstellung aufnehmen?
Unbedingt mitteilen... Schon, damit du nachher den Beweis hast, dass diese angefallen ist. Ist sauberer.
Benutzeravatar
Majo
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1167
Registriert: 12.02.2007, 16:20
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Mittelfranken

#25

10.01.2008, 09:36

ok, dann mach ich das. Hab nur die Befürchtung, dass der Schuldner dann irgendwann so verärgert ist und meint "jetzt erst recht nicht"
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#26

10.01.2008, 10:05

kommt doch wohl auf die Umstände an. Wenn ein Schuldner auf Vollstreckungsandrohungen hin unbeirrbar immer nur Teilbeträge zahlt, ist eine immer neue VA samt Gebühr mE angemessen.

Bombardiert man hingegen den Schuldner im Wochentakt mit VAs, ohne daß er zahlt, hat man darauf keinen Anspruch resp. nur auf eine Gebühr, die dann von der dann fälligen Vollstreckungsmaßnahme gefressen wird.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Antworten