Vollstreckung eines Teil-Versäumnisurteils

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Paroli80
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#1

30.10.2018, 12:29

Hallo, ich bin ganz neu hier. Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Wir haben gegen 2 Mieter unseres Mandanten Räumungsklage eingereicht. Die Klage konnte der Beklagten zu 1) zugestellt werden, der Beklagte zu 2) schafft es bis jetzt erfolgreich, sich der Zustellung zu entziehen.

Nun habe ich ein Teil-Versäumnisurteil mit folgendem Tenor erhalten:

"Die Beklagte zu 1) wird als Gesamtschuldnerin mit dem Beklagten zu 2) - falls und soweit dieser verurteilt wird - verurteilt, an den Kläger die Wohnung geräumt herauszugeben."

Kann ich denn jetzt Räumungsauftrag stellen oder doch erst, wenn ich auch einen Titel gegen den Beklagten zu 2) habe.

Über Hilfe und Tipps würde ich mich freuen!
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AliceImWunderland
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#2

30.10.2018, 12:35

Also bis jetzt ist nur der Beklagte zu 1) verurteilt worden, die Wohnung zu räumen. Gegen den Beklagten zu 2) könnt Ihr noch nicht vollstrecken.
Ich kenne jetzt die örtlichen Gegebenheiten nicht, aber wenn Ihr den Beklagten zu 1) räumt und den Beklagten zu 2) nicht, besteht die Gefahr, dass bis zur Räumung des Beklagten zu 2) sich der Beklagte zu 1) wieder in der Wohnung "einnistet", so dass gegen ihn wiederum ein neuer Räumungstitel erwirkt werden muss.

Ich glaube, ich würde mit der Räumung warten, bis ein Räumungstitel gegen beide Beklagte vorliegt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Paroli80
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#3

30.10.2018, 13:01

Vielen Dank für den Tipp.

Wir werden wohl nur die Zustellung an den Beklagten zu 2) nicht schaffen. Selbst die Gerichtswachtmeisterin war nicht in der Lage, den Namen auf dem Briefkasten zu lesen, obwohl er dort deutlich angebracht ist.
Feldhamster
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#4

30.10.2018, 13:07

Öffentliche Zustellung gegen den Beklagten zu 2) beantragen bzw. von Amts wegen veranlassen lassen?
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AliceImWunderland
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#5

30.10.2018, 13:18

Ich würde ebenfalls eine öffentliche Zustellung beantragen. Obwohl es schwierig werden dürfte, wennn der Name auf dem Briefkasen deutlich angebracht ist. Seltsam....
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Paroli80
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#6

31.10.2018, 09:27

Danke, werde es dann jetzt tatsächlich mal mit der öffentlichen Zustellung versuchen.
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mücki
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#7

31.10.2018, 09:31

Kleiner Tipp am Rande, wenn man die öffentliche Zustellung beantragt, muss man nachweisen, dass die "normale" Zustellung gescheitert ist. Ich würde es also tunlichst vermeiden, in dem entsprechenden Antrag darauf hinzuweisen, dass es am Briefkasten ein lesbares Namensschild gibt (was mir ohnehin komisch vorkommt).

2. Die öffentliche Zustellung solltet ihr auch gleich für die Zustellung des KFB's mitbeantragen, da ihr sonst einen erneuten Antrag stellen müsst.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#8

06.11.2018, 13:03

mücki hat geschrieben:
31.10.2018, 09:31
Kleiner Tipp am Rande, wenn man die öffentliche Zustellung beantragt, muss man nachweisen, dass die "normale" Zustellung gescheitert ist. Ich würde es also tunlichst vermeiden, in dem entsprechenden Antrag darauf hinzuweisen, dass es am Briefkasten ein lesbares Namensschild gibt (was mir ohnehin komisch vorkommt).

2. Die öffentliche Zustellung solltet ihr auch gleich für die Zustellung des KFB's mitbeantragen, da ihr sonst einen erneuten Antrag stellen müsst.
Das habe ich in dem Antrag auch nicht erwähnt. Ich habe aber tatsächlich Bilder unseres Mandanten, der im gleichen Haus wohnt und versichert, dass das Schild nie abgemacht wurde.
Aber egal, habe heute die Nachricht, dass die öffentliche Zustellung bewilligt worden ist.

Bei dem KFB werde ich das neu beantragen müssen, aber das weiß ich jetzt fürs nächste Mal.

Vielen Dank Euch allen für die Hilfe!
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mücki
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#9

06.11.2018, 14:00

Ich wollte damit nicht bezweifeln, dass es das lesbare Namensschild gibt, sondern vielmehr die - sagen wir mal Lesekompenz - der beteiligten Zustellungsorgane.

Hatte so einen Fall aber auch schon einmal, da hat mir der Zusteller gesagt, dass keine Namensschild vorhanden sei. Bin persönlich vorbei gegangen, habe das Namensschild am Briefkasten fotografiert, den Brief persönlich eingeworfen, mich anschließend - unter Vorlage des Fotos - beim Zusteller beschwert, nur um dann beim zweiten Brief diesen wieder mit dem Vermerk "kein lesbares Namensschild vorhanden" zurückzubekommen :motz :vogel
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AliceImWunderland
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#10

07.11.2018, 09:24

Ich habe aktuell so eine Akte. Mal klappt die Zustellung, mal nicht, obwohl der Beklagte über einen ordnungsgemäß beschrifteten Briefkasten verfügt. Die Nachfrage beim Postzusteller hat den Grund aufgezeigt: Es ist ein größeres Haus mit einer Briefkastenanlage, die im Treppenhaus hängt. Der Postzusteller muss also jedes Mal bei den Hausbewohnern klingeln, wenn er Post einwerfen möchte. Wenn er sich durch die gesamte Klingelanlage "durchgeklingelt" hat und keiner aufgemacht hat, packt er die Briefe zusammen, setzt überall Stempel drauf "Unzustellbar" und schickt diese an den Absender zurück. :schock

Super! Und wir und andere Absender sind dann wochenlang damit beschäftigt, die neue Anschrift der Adressaten zu ermitteln. :motz
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