Lohnpfändung - Arbeitgeber benötigt Steuer-Identnummer oder Sozialversicherungnummer

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anni0803
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#1

26.10.2018, 15:01

Hallo, ich habe folgendes Problem:

Wir haben einen Pfüb beantragt, der wurde auch erlassen. Jetzt meldet sich der Drittschuldner (Arbeitgeber) und sagt, dass dort, um die Zuständigkeit weitergehend zu prüfen, das Geburtsdatum des Schuldner und die Steuer-Identnummer oder die Sozialversicherungsnummer benötigt werden.

Das Geburtsdatum liegt hier vor. Den Arbeitgeber haben wir durch die Drittauskünfte über den Gerichtsvollzieher ermittelt. Dort finden wir diese Angaben aber nicht. Gibt es eine Möglichkeit diese zu ermitteln?
Geiselmann
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#2

26.10.2018, 18:17

Ich halte dies für unzulässig.
Beides ist nicht zwingend im PfüB anzugeben.

S. Geiselmann
Feldhamster
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#3

26.10.2018, 18:20

Ich wüsste nicht wie, sowohl Rentenversicherung als auch Finanzamt werden sich auf Datenschutz berufen.

Allerdings übertreibt mE der Arbeitgeber. Mit Name, Adresse und Geburtsdatum müsste jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer im Datenbestand finden.

Ich würde das Geburtsdatum mitteilen und bezüglich des Restes darauf verweisen, dass diese Angaben für eine Lohnpfändung nicht notwendig sind. Sollte er anderer Meinung sein, mag er euch bitte die Anspruchsgrundlage mitteilen, auf die er sich beruft.
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