Vemögensauskunft, was muss alles angegeben werden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BärbelBW
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#1

25.10.2018, 13:49

Hallo zusammen,
ich habe eine Vermögensauskunft eines Schuldners von uns vorliegen. Er gibt an, dass er eine Lebensversicherung hat. Jetzt meine Frage. Wenn ich diese Lebensversicherung pfänden will brauche ich da die Police, bzw. wie komme ich da dran wenn ich keine Versicherungsnumer habe? Versicherungsnummer wurde bei der Vermögensauskunft nicht angegeben.
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Bärbel
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Crydea
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#2

25.10.2018, 13:59

Nachbesserung beantragen


LG
BärbelBW
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#3

25.10.2018, 16:45

Danke.
Muss ich dann nochmals einen komplett neuen Vollstreckungsauftrag stellen?
Viele Grüße
Bärbel
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#4

25.10.2018, 16:51

Nein, du stellst einen Antrag auf Nachbesserung, ich schau mal, ob ich dir morgen ein paar Links mit Anregungen zur Formulierung schicken. Das löst auch keine neuen Kosten aus.

LG
Geiselmann
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#5

25.10.2018, 17:06

Zur Pfändung selbst ist die Police nicht erforderlich.
Allerdings ergeben sich aus dieser die Vertragsbedingungen und die Versicherer verlangen diese zur Auszahlung.
Im PfüB ist unter "es wird angeordnet dass" die Möglichkeit anzukreuzen, dass der Schuldner die Police herauszugeben hat.
Tut er dies nicht stellt der PfüB einen Herausgabetitel gem. § 836 Abs. 3 ZPO dar.

S. Geiselmann
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#6

26.10.2018, 08:28

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 63523.html

Vlt hilft dir das weiter, um mal an die Versicherungsnummer zu kommen.

LG
BärbelBW
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#7

29.10.2018, 11:43

Vielen lieben Dank für eure Rückmeldung.
Dann werde ich mein Glück mal versuchen.
Viele Grüße
Bärbel
Blueberry

#8

31.10.2018, 13:08

Hallo zusammen,
wir haben hier auch zwei VA`s vorliegen und ich weiß jetzt nicht so recht, was ich am besten machen soll:

1. Schuldner:
- monatlicher Gewinn i. H. v. EUR 1.000 - 1.500 sowie monatlicher Umsatz i. H. v. 3.000 - 5.000
- zwei Konten, eines davon ein P-Konto mit Pfändungen über EUR 5.000

2. Schuldner:
- monatlicher Gewinn i. H. v. EUR 300,00 sowie monatlicher Umsatz i. H. v. 1.000
- ein Konto, jedoch vorrangige Pfändungen i. H. v. EUR 600,00

Was meint ihr? Würde hier eine Kontenpfändung überhaupt Sinn machen?

Vielen lieben Dank.
Feldhamster
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#9

31.10.2018, 14:10

Hallo,

meine Meinung, wobei ich jeweils von Schuldnern ohne Unterhaltsverpflichtungen ausgehe:

1. Schuldner:
Kontopfändung machen, dass Nicht-P-Konto ist voll pfändbar und das Guthaben auf den P-Konto ja auch, wenn der Schuldner hierüber nicht voll in einem Monat verfügt. Zwar würdet ihr euch hinten anstellen müssen, aber Chance, mal was zu kriegen besteht mE.

2. Schuldner
Mit nur 300 Euro Gewinn kann er nicht leben. Da müsste mE weiteres Einkommen da sein. Klar kann man auch hier eine Kontopfändung machen, zumal du nicht von einem P-Konto schreibst und 600 Euro Vorpfändungen nicht viel ist. Aber ich würde mir eher über evtl. weiteres Einkommen erst Gedanken machen, bevor ich die Kontopfändung beantrage
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