vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
schmackebatz
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#21

15.11.2021, 15:06

Hallo, bin gerade auf der Suche und finde nichts. Im Urteil heißt es, die Klägerin kann nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vollstrecken. Dies hat die Klägerin nicht getan, sondern ein Vorläufiges Zahlungsverbot ausgesprochen. Was kann ich tun, damit es aufgehoben wird?

Ich gehe davon aus, dass wir die Bank anschreiben und dies aufklären müssen. Ist das richtig? Bin schon seit über 30 Jahren ReFa, aber so was hatte ich noch nicht.
Oder müssen wir eine Vollstreckungsgegenklage machen? Die Sache hängt in der gerade erst begründeten Berufung.
samsara
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#22

15.11.2021, 15:13

Sicher, dass nicht nach § 720a vollstreckt wird?
schmackebatz
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#23

15.11.2021, 15:14

Schade, sehe gerade, dass meine Angaben vielleicht unvollständig sind. Das Vorläufige Zahlungsverbot wurde ohne die Hinterlegung der Sicherheit ausgesprochen, obwohl das ja gar nicht geht.
samsara
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#24

15.11.2021, 15:15

Wenn ein Antrag nach § 720a gestellt wurde, geht das schon.
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