vorläufiges Zahlungsverbot

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
tessa7731
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2017, 15:01
Beruf: Rechtsanwaltfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#11

25.10.2018, 15:26

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Naja zahlen würde der Mandant erst wenn die Berufung durch ist und er dazu verurteilt wurde.
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 105
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#12

25.10.2018, 15:27

Warum denn hinterlegen? Dadurch bekommt ihr die Pfändung nicht vom Tisch!
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 105
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#13

25.10.2018, 15:28

tessa7731 hat geschrieben:
25.10.2018, 15:26
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Naja zahlen würde der Mandant erst wenn die Berufung durch ist und er dazu verurteilt wurde.
Euer Mandant muss ja jetzt auch noch nicht zahlen. Das ist ja der Sinn der Sicherungsvollstreckung (aus Schuldnersicht) ;-)
tessa7731
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2017, 15:01
Beruf: Rechtsanwaltfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#14

25.10.2018, 15:31

irgendwie steh ich auf dem Schlauch. was machen wir dann jetzt gegen das VZV???
julinda
Forenfachkraft
Beiträge: 105
Registriert: 21.12.2009, 22:00
Beruf: Nofa

#15

25.10.2018, 15:35

Möglichkeiten:

1. Zahlen wenn Bank mitspielt = Konto frei
2. Zahlen von anderem Konto = Pfändung muss zurückgenommen werden
3. Nicht zahlen und hoffen, dass kein Pfändungsbeschluss nachgeschoben wird
4. Gläubiger fragen, ob er sich jetzt noch mit einer Bürgschaft / Hinterlegung einverstanden erklärt

Meine pers. Ansicht: Lasst die Pfändung doch einfach liegen; hat doch quasi die gleiche Wirkung wie eine Hintelegung. Überschießende Beträge sind ja eh frei.
tessa7731
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2017, 15:01
Beruf: Rechtsanwaltfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#16

25.10.2018, 15:37

wir machen jetzt auch erst einmal nichts. ich danke euch für die schnellen antworten!!!!
tessa7731
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2017, 15:01
Beruf: Rechtsanwaltfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#17

25.10.2018, 23:10

eine Frage habe ich noch dazu. der Gläubiger muss ja nach einem VZV binnen 1 Monats einen Pfüb zustellen. das geht aber nur mit rechtskräftigen Urteil...oder??
da das berufungsverfahren sicher länger als 1 monat noch andauert...verliert doch das VZV dann die Wirkung.
welchen Sinn macht das VZV dann in diesem Fall? oder übersehe ich etwas??
LG und vielen dank
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8113
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#18

26.10.2018, 08:15

Der Gläubiger kann einen Pfändungsbeschluss nach § 720a ZPO beantragen (ohne Überweisungsbeschluss). Hierfür wird reicht das Urteil, das gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist, aus. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann der Überweisungsbeschluss beantragt werden.
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1441
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#19

26.10.2018, 09:26

Er kann auch, wenn er wiederum Sicherheit geleistet hat, einen ganz normalen PfÜb beantragen.

Ihr müsstet jetzt nur darauf achten, dass euer Mandant sich schön aufnotiert, was ihm ggf. durch die Vollstreckung für ein Schaden entstanden ist. Obsiegt er nämlich in zweiter Instanz steht seinerseits ein Schadenersatzanspruch im Raum. Dieser muss dann allerdings konkret beziffert werden können.

Im Übrigen kann eine Vorpfändung im Prinzip beliebig oft wiederholt werden, ob das sinnvoll ist, lasse ich jetzt mal dahingestellt. Der Gläubiger verliert dann u.U. nur seinen Rang und muss natürlich auch damit rechnen, dass er wenn fünf Zahlungsverbote ohne PfÜb macht, die Kosten der Zustellung nicht mehr als "notwendige Kosten der ZV" ersetzt verlangen kann, zumindest würde ich einem Schuldner immer raten, max. die Kosten für zwei Zahlungsverbote zu "übernehmen".
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
tessa7731
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.09.2017, 15:01
Beruf: Rechtsanwaltfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#20

26.10.2018, 09:52

ich danke euch allen für eure Hilfe und wünsche ein schönes Wochenende!!!
Antworten