Soweit sind wir hier noch lange nicht. Ok, gescannt wird auch hier schon alles, aber beA nutzen nur die Anwälte, wir haben nicht mal eine Signaturkarte.
Ich werde das mal mit dem nächsten VB versuchen.
Soweit sind wir hier noch lange nicht. Ok, gescannt wird auch hier schon alles, aber beA nutzen nur die Anwälte, wir haben nicht mal eine Signaturkarte.
Wir arbeiten auch, soweit es geht, per beA. Wenn man sich einmal daran gewöhnt hat, ist das inzwischen eine angenehme Arbeitsweise. Ich werde dann auch mal dazu übergehen, die Folge-ZV-Aufträge, denen ein VB zugrunde liegt, elektronisch zu übersenden. Eigentlich warte ich nur noch darauf, dass die Gerichtsvollzieher im beA direkt zu adressieren sind. Das wäre noch ein schöner Fortschritt, wenn die GVs ebenfalls dem beA angeschlossen wären. Mal abwarten, ob und wann das kommt. Oder hat hier jemand schon nähere Informationen?sh161 hat geschrieben: ↑09.07.2019, 14:52Ein normaler ZV-Auftrag geht auch später noch. Wir haben eh alles zur Akte gescannt, das hänge ich einfach als Anlage an den Auftrag mir dran.188F hat geschrieben: ↑09.07.2019, 13:09Ich bin vor ein paar Monaten dazu übergegangen, diese Aufträge auch per beA an die Amtsgerichte zu senden. Bisher habe ich noch keine Probleme dabei gehabt. Es gehen ja auch nur die ersten ZV-Aufträge nach Erlass des VBs, bei allen anderen müssen die Belege ja mit dazu. Im beA selbst bezeichne ich dann im Betreff das Rubrum Gläubiger gegen Schuldner und gebe beim Nachrichtentyp an "Neueingang ZV". Das müsste für die Zuordnung des Gerichts in die M-Abteilung eigentlich reichen.
Ich schicke ALLES, was geht per beA, bislang ohne Probleme.