Forderungsaufstellung erforderlich bei PfÜB?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Crydea
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#11

25.10.2018, 14:01

Das finde ich in der Tat interessant und hilfreich, da wir einmal eine Verfügung hatten, in welcher das Gericht die Hereingabe einer Forderungsaufstellung gefordert hat, um die Verrechnung der vom Schuldner geleisteten Zahlungen zu prüfen :kopfkratz
Ole
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#12

25.10.2018, 19:00

Vielen Dank!

Ich habe heute mit der Rechtspflegerin telefoniert. Sie meinte, es wird immer eine FA angefordert, wenn bisherige Vollstreckungskosten geltend gemacht werden. Der Schuldner muss diese überprüfen können. Sie hat dies von ihrem Vorgänger so gelernt.

Von den anderweitigen Entscheidungen habe ich jetzt nichts mehr gesagt und ihr eine FA geschickt. Man hat ja oft miteinander zu tun...
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