Meine Vorgängerin hat für den Mandanten eine Forderung (Kaufpreisrückforderung) gegenüber einer GbR geltend gemacht. Im MB hat sie die GbR als Antragsgegnerin, die Gesellschafter lediglich als ges. Vertreter aufgenommen.
Mittlerweile ist die GbR abgemeldet, die Drittschuldnererklärung der Bank nach vorl. ZV besagt, dass die Geschäftsbeziehungen gekündigt seien und man im übrigen eigene Forderungen habe.
Über das Vermögen eines Gesellschafters wurde zwischenzeitlich ein Insolvenzverfahren eröffnet, gegen den anderen Gesellschafter kann ich aus meinem Titel nicht vollstrecken, da er ja auf die GbR ausgestellt ist.
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, was ich denn nun noch tun kann.
Neuen MB beantragen gegen den Gesellschafter?
Vollstreckung GbR
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Ganz ehrlich:
Das ist eine Frage für deinen RA.
Zu prüfen, ob Gesellschafterhaftung besteht oder ein Titel gegen eine aufgelöste GbR auch gegen einen Gesellschafter noch gültig ist, ist nun wirklich nicht unsere Aufgabe.
Beim wirklich nur ganz groben Stöbern in der Suchmaschine bin ich auf die IHK Stuttgart gestoßen, die unter https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unt ... GbR/677260 schreibt...."Die Gläubiger sind aber ausreichend geschützt, da ihnen jeder Gesellschafter für die Schulden der GbR ohnehin persönlich haftet".
Gibt die Sache deinem RA, damit der damit weiter prüfen kann. Ich weiß auch nicht, ob der Titel so weiter reicht oder z.B. Umschreibung erforderlich ist.
Das ist eine Frage für deinen RA.
Zu prüfen, ob Gesellschafterhaftung besteht oder ein Titel gegen eine aufgelöste GbR auch gegen einen Gesellschafter noch gültig ist, ist nun wirklich nicht unsere Aufgabe.
Beim wirklich nur ganz groben Stöbern in der Suchmaschine bin ich auf die IHK Stuttgart gestoßen, die unter https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unt ... GbR/677260 schreibt...."Die Gläubiger sind aber ausreichend geschützt, da ihnen jeder Gesellschafter für die Schulden der GbR ohnehin persönlich haftet".
Gibt die Sache deinem RA, damit der damit weiter prüfen kann. Ich weiß auch nicht, ob der Titel so weiter reicht oder z.B. Umschreibung erforderlich ist.
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Gegen den einen Gesellschafter, der in Insolvenz gegangen ist, die Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, gegen den anderen Gesellschafter einen neuen Mahnbescheid beantragen.sh161 hat geschrieben: ↑15.10.2018, 09:50Über das Vermögen eines Gesellschafters wurde zwischenzeitlich ein Insolvenzverfahren eröffnet, gegen den anderen Gesellschafter kann ich aus meinem Titel nicht vollstrecken, da er ja auf die GbR ausgestellt ist.
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch, was ich denn nun noch tun kann.
Neuen MB beantragen gegen den Gesellschafter?
Hier ist es auch ganz gut beschrieben : https://www.frag-einen-anwalt.de/Vollst ... 32376.html
- sh161
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So habe ich es hier mit Chef nun auch besprochen. Angemeldet ist die Forderung schon, nun mache ich gegen den anderen einen neuen MB.samsara hat geschrieben: ↑18.10.2018, 13:32Gegen den einen Gesellschafter, der in Insolvenz gegangen ist, die Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, gegen den anderen Gesellschafter einen neuen Mahnbescheid beantragen.
Hier ist es auch ganz gut beschrieben : https://www.frag-einen-anwalt.de/Vollst ... 32376.html
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Aufnehmen kannst du berechtigte notwendige Kosten in den MB ja grundsätzlich erst einmal. Die Frage ist, ob der Schuldner diesbezüglich Widerspruch einlegen wird.
Wenn ich Schuldner wäre, würde ich Widerspruch einlegen und damit begründen, dass es sich um nicht notwendige Kosten handelt. Dass der erste MB gegen die GbR beantragt worden ist, fällt ja nicht in den Verantwortungsbereich des Schuldners.
Wenn ich Schuldner wäre, würde ich Widerspruch einlegen und damit begründen, dass es sich um nicht notwendige Kosten handelt. Dass der erste MB gegen die GbR beantragt worden ist, fällt ja nicht in den Verantwortungsbereich des Schuldners.