WS MB zurückgenommen - Fristen VB?
Verfasst: 11.10.2018, 18:04
Hallo udn guten Abend,
ich brauche wirklich dringend eure Hilfe.
Wir hatten einen Mandanten (Firma) der ist in die Insolvenz gegangen. Jetzt fragt nach 2 Jahren der Insolvenzverwalter nach einer bestimmten Sache aus 2014 an bzgl. Titel, Vollstreckungen, etc.
Ich habe mir die Akte genommen und angesehen. Es wurde vom Mandanten 2014 ein MB beantragt. Als der Gegner WS einlegte, wurden wir beauftragt und haben eine Abgabenachricht ans das zuständige LG gemacht. Nach langem hin und her hat der Gegner den WS im November 2014 zurückgenommen.
Und genau hier fängt mein Problem an, denn es ist NICHTS mehr gemacht worden danach.
Ich bin der Meinung, dass der WS gemäß § 701 ZPO das Verfahren hemmt und dass die 6-Monats-Frist nach Rücknahme des WS weitergelaufen ist. Somit wäre ungefährt im April/Mai 2015 die Sache verjährt bzgl. des VB und man hätte einen neuen MB beantragen müssen. Da war ich noch nicht in der Kanzlei und hatte daher keinen Einfluss auf die Sache.
Ich habe die Sache mit meinem Chef (Junior) besprochen der sagte, dass das zwar sein kann, aber man hätte auch die Verjährung der Forderungen (2017) eintragen müssen und das hätte mir auffallen müssen. Jetzt hatte ich die Akte - das gebe ich zu - ungefähr drei Wochen nach meinem Einstieg in diese Kanzlei (Juli 2015) in der Hand und hätte wahrscheinlich sehen müssen, dass die Verjährung nicht eingetragen war. Ich wollte damals einen VB beantragen (ja ich weiß, diese Frist war schon abgelaufen) und unser Senior sagte, dass der Mandant insolvent sei und er da nix mehr investieren wolle, er könne ihn ja sowieso nicht bezahlen. Darüber habe ich Dummerchen aber keinen Vermerk gemacht.
Meine Kollegin, die in Mutterschutz ist, sagte, dass der Mandant meistens selbst die Vollstreckung gemacht habe. Aber in der Akte habe ich gar keinen Nachweis, dass er das übernommen hat, nachdem das Verfahren durch WS-Rücknahme beendet wurde.
Was soll/kann ich jetzt machen. Ich bin ehrlich, ich möchte da etwas meinen eigenen Pelz retten, denn ich habe dank meiner Vorgängerin genug Scherereien gehabt im ersten Jahr hier in der Kanzlei. Die hat - wie ersichtlich - weder Verjährungen eingetragen noch die Akten anständig bearbeitet, aber ich habs ausbaden dürfen, weil unser Senior immer sagte, es interessiere ihn nicht, wer das nicht eingetragen habe und dass ich da noch nicht da gewesen wäre.....
Was tun?
Liebe Grüße
Tatjana
ich brauche wirklich dringend eure Hilfe.
Wir hatten einen Mandanten (Firma) der ist in die Insolvenz gegangen. Jetzt fragt nach 2 Jahren der Insolvenzverwalter nach einer bestimmten Sache aus 2014 an bzgl. Titel, Vollstreckungen, etc.
Ich habe mir die Akte genommen und angesehen. Es wurde vom Mandanten 2014 ein MB beantragt. Als der Gegner WS einlegte, wurden wir beauftragt und haben eine Abgabenachricht ans das zuständige LG gemacht. Nach langem hin und her hat der Gegner den WS im November 2014 zurückgenommen.
Und genau hier fängt mein Problem an, denn es ist NICHTS mehr gemacht worden danach.
Ich bin der Meinung, dass der WS gemäß § 701 ZPO das Verfahren hemmt und dass die 6-Monats-Frist nach Rücknahme des WS weitergelaufen ist. Somit wäre ungefährt im April/Mai 2015 die Sache verjährt bzgl. des VB und man hätte einen neuen MB beantragen müssen. Da war ich noch nicht in der Kanzlei und hatte daher keinen Einfluss auf die Sache.
Ich habe die Sache mit meinem Chef (Junior) besprochen der sagte, dass das zwar sein kann, aber man hätte auch die Verjährung der Forderungen (2017) eintragen müssen und das hätte mir auffallen müssen. Jetzt hatte ich die Akte - das gebe ich zu - ungefähr drei Wochen nach meinem Einstieg in diese Kanzlei (Juli 2015) in der Hand und hätte wahrscheinlich sehen müssen, dass die Verjährung nicht eingetragen war. Ich wollte damals einen VB beantragen (ja ich weiß, diese Frist war schon abgelaufen) und unser Senior sagte, dass der Mandant insolvent sei und er da nix mehr investieren wolle, er könne ihn ja sowieso nicht bezahlen. Darüber habe ich Dummerchen aber keinen Vermerk gemacht.
Meine Kollegin, die in Mutterschutz ist, sagte, dass der Mandant meistens selbst die Vollstreckung gemacht habe. Aber in der Akte habe ich gar keinen Nachweis, dass er das übernommen hat, nachdem das Verfahren durch WS-Rücknahme beendet wurde.
Was soll/kann ich jetzt machen. Ich bin ehrlich, ich möchte da etwas meinen eigenen Pelz retten, denn ich habe dank meiner Vorgängerin genug Scherereien gehabt im ersten Jahr hier in der Kanzlei. Die hat - wie ersichtlich - weder Verjährungen eingetragen noch die Akten anständig bearbeitet, aber ich habs ausbaden dürfen, weil unser Senior immer sagte, es interessiere ihn nicht, wer das nicht eingetragen habe und dass ich da noch nicht da gewesen wäre.....
Was tun?
Liebe Grüße
Tatjana