falsche Zinsangabe im Vollstreckungsbescheid

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
JusyD
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 27.06.2016, 12:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

10.10.2018, 11:36

Hallo zusammen :) :wink2

ich habe im Forderungskonto die Zinsen für alle Hauptforderungen bis zum 30.11.2015 (Insolvenzeröffnung) berechnen müssen. Dementsprechend habe ich es so im Forderungskonto eingestellt. Nachdem das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und keine RSB beantragt wurde, habe ich den MB mit diesen Zinsangaben beantragt (natürlich vergessen, die Zinsangaben zu ändern). So wurde auch der VB erlassen... Jetzt kann der Mdt. wegen mir Zinsen für aktuell 3 Jahre und auch für die Zukunft nicht geltend machen... :((((
Hat jemand eine Idee, was ich in diesem Fall machen kann? :sad:

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.. :)

Viele Grüße
JusyD
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#2

10.10.2018, 11:43

Naja ich würde versuchen die Zinsen, die noch nicht verjährt sind, in einem gesonderten MB geltend zu machen.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
JusyD
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 86
Registriert: 27.06.2016, 12:42
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

10.10.2018, 11:47

Wenn ich die laufenden Zinsen im Forderungskonto eingebe und anschließend den MB machen will, dann geht das nicht, weil ich keine Hauptforderung habe. Und ich kann ja die Hauptforderungen nicht noch einmal im MB geltend machen :(
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#4

10.10.2018, 12:02

Stimmt...jetzt wo du es sagst :kopfkratz

Ich weiß nicht, ob man den VB eventuell noch abändern kann?! Ich hatte solch einen Fall noch nicht.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#5

10.10.2018, 12:31

Nachträgliche Änderung eines Titels wüsste ich nicht.

Mir fällt nur noch ein, die Zinsen gesondert per Klage geltend zu machen.
Ist nur die Frage, ob sich Aufwand und Kosten für den Zinsbetrag lohnt....(zur Höhe der Forderung hast du bisher nichts geschrieben).
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1442
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#6

10.10.2018, 13:40

Und warum habt ihr euch nicht einfach einen vollstreckbaren Tabellenauszug geben lassen?

Oder anders: Aus dem VB könnt ihr eigentlich sowieso nicht vollstrecken.

Hinsichtlich der weiteren Zinsen hättet ihr ggf. eine Leistungsklage erheben müssen bzw. könnt dies immer noch tun.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Antworten