nachträglicher Nichtberücksichtigungsantrag PfÜB
Verfasst: 09.10.2018, 16:23
Hallo,
wir vertreten eine Bank und haben gegen den Schuldner den Erlass eines PfÜB beantragt. Der ist auch durchgegangen. Im Antrag hatten wir das Zusammenrechnen zweier Einkommen beantragt, da der Schuldner diese so bei seiner Selbstauskunft zum Kreditantrag angegeben hatte. Wie sich nun herausstellte, war er bei dem einen Arbeitgeber nie beschäftigt. Nun haben wir von dem anderen Arbeitgeber Lohnabrechnungen übersandt bekommen. Demnach verdient der Schuldner 2.000,00 € bei Steuerklasse 5. Kein Kinderfreibetrag. Er muss bei Steuerklasse 5 ja nun verheiratet sein. Eine Vermögensauskunft liegt uns nicht vor. Kann ich nun einen nachträglichen Nichtberücksichtigungsantrag stellen? Reicht als Nachweis die Lohnabrechnung aus? Einen anderen Nachweis habe ich nicht. Aber man kann ja nur die Steuerklasse 5 haben, wenn man verheiratet ist. Und normalerweise impliziert dies ja auch, dass die Ehefrau ein wesentlich höheres Einkommen haben muss. Sonst macht normalerweise diese Steuerklassenwahl ja keinen Sinn. Muss man ja beim Jahresausgleich sonst viel nachzahlen. Also wäre es "lebensfremd" (als Argument)?
Danke bereits an dieser Stelle für Eure Hilfe.
LG, Ayla
wir vertreten eine Bank und haben gegen den Schuldner den Erlass eines PfÜB beantragt. Der ist auch durchgegangen. Im Antrag hatten wir das Zusammenrechnen zweier Einkommen beantragt, da der Schuldner diese so bei seiner Selbstauskunft zum Kreditantrag angegeben hatte. Wie sich nun herausstellte, war er bei dem einen Arbeitgeber nie beschäftigt. Nun haben wir von dem anderen Arbeitgeber Lohnabrechnungen übersandt bekommen. Demnach verdient der Schuldner 2.000,00 € bei Steuerklasse 5. Kein Kinderfreibetrag. Er muss bei Steuerklasse 5 ja nun verheiratet sein. Eine Vermögensauskunft liegt uns nicht vor. Kann ich nun einen nachträglichen Nichtberücksichtigungsantrag stellen? Reicht als Nachweis die Lohnabrechnung aus? Einen anderen Nachweis habe ich nicht. Aber man kann ja nur die Steuerklasse 5 haben, wenn man verheiratet ist. Und normalerweise impliziert dies ja auch, dass die Ehefrau ein wesentlich höheres Einkommen haben muss. Sonst macht normalerweise diese Steuerklassenwahl ja keinen Sinn. Muss man ja beim Jahresausgleich sonst viel nachzahlen. Also wäre es "lebensfremd" (als Argument)?
Danke bereits an dieser Stelle für Eure Hilfe.
LG, Ayla