Zwangsverwaltungsverfahren?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Summerof77
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#1

09.10.2018, 14:29

Hallo meine lieben Kollegen! Folgender Fall treibt gerade sein Unwesen in meinem Aktenschrank:

Wir haben für unsere Mandantin einen Nießbrauch gepfändet, schön, mit allem, was man so machen muss. Mustergültig quasi. :P Daraufhin wurde auch - wie beantragt - die Verwaltung angeordnet. Der Verwalter will die Wohnung nicht in Besitz nehmen, weil der Schuldner darin wohnt und er ihn aufgrund § 149 ZVG nicht aus der Wohnung setzen darf und muss. Der Schuldner ist aber nicht Eigentümer der Wohnung. Ich meine mich zu erinnern, dass der Schuldner damit nicht unter § 149 ZVG fällt und es dazu auch aus 2006 ein BGH-Urteil gibt. Der Verwalter ist aber der Meinung, dass die Zwangsverwaltung nicht das richtige Instrument ist, um den Nutzer aus der Wohnung zu drängen. Ich habe jetzt alle meine Fachbücher gewälzt und finde partout keinen anderen Weg, einen Nießbrauch zu vollstrecken. Meines Erachtens haben wir auch alles richtig bedacht und gemacht. Erkennt einer von Euch, wo das Problem liegt? Haben wir einen Denkfehler oder ist es wirklich nicht möglich, den NIeßbrauch so zu vollstrecken? :thx
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AliceImWunderland
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#2

10.10.2018, 08:53

Ich meine, Ihr habt alles richtig gemacht. Hier ist es eigentlich recht gut erklärt:

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/zw ... cht-325218
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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