Terminsgebühr für Versteigerungstermin geltend machen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dukatesse
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#1

08.10.2018, 16:09

Hallo Ihr Lieben,

ich bin in Sachen Zwangsversteigerungen leider noch ein ziemlich unbeschriebenes Blatt. Es steht für uns bald ein Versteigerungstermin in einem Zwangsversteigerungsverfahren an.

Jetzt möchte ich gerne, dass unsere Kosten bei der Verteilung des Ersteigerungserlöses berücksichtigt werden. Die Verfahrensgebühr (3311) hatte ich bereits bei Beantragung der Zwangsverst. geltend gemacht. Was ist aber mit der Terminsgebühr und den Reisekosten des RA? Kann ich die jetzt schon anmelden? Die sind ja noch gar nicht entstanden. Wie mache ich das?
Geiselmann
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#2

08.10.2018, 18:39

Hallo,

die Gebühren des RA können formlos zum Versteigerungstermin angemeldet werden. Da z.B. die Fahrkosten noch nicht genau feststehen, bildet die Anmeldung die Obergrenze im Verteilungsverfahren.

S. Geiselmann
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