Ausfüllhilfe PfÜb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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frollein_pusteblume
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#1

28.09.2018, 10:38

Liebe Kolleginnen/Kollegen,

ich habe ein Problem beim ausfüllen des PfÜb-Formulars - vorab, ich habe hier kein dafür geeignetes Programm und muss alles händisch eintragen:

Laut VB habe ich Verfahrenskosten i. H. v. 403,28 €, die ab dem 02.11.16 mit 5% ü. BZ verzinst werden und ich habe die vorger. RA-Vergütung i. H. v. 729,23 €, die ab dem 01.08.16 mit 5% ü. BZ verzinst werden.

Wo muss ich denn jetzt was genau eintragen? Unter den titulierten vorger. Kosten und Kosten des MB/VB kann ich ja nur einmal die Zinsen ü. BZ eintragen.

Danke für eure Hilfe!
Coco Lores
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#2

28.09.2018, 11:37

Ich mache hier auch nicht so oft einen PfÜB und hab jetzt mal einen etwas älteren rausgekramt um zu sehen, wie ich das damals gemacht habe.

Ich habe die vorgerichtlichen Kosten und "titulierte vorgerichtliche Kosten" eingetragen und für diese Kosten auch weiter unten die Zinsen angegeben, dann hab ich die Kosten des MB/VB eingetragen ohne Zinsangaben und, falls vorhanden, weitere Vollstreckungskosten.

Die Verzinsung der Kosten des MB/VB stehen ja auf dem VB drauf (ich weiß die Zinsen für die vorgerichtlichen Kosten auch, aber man muss ja was wenigstens eine Sache angeben, wenn man Platz dafür hat ;))

Vielleicht reicht es auch wenn du unter "Summe I" ankreuzt, dass die Kosten gemäß Anlage (der VB) zu nehmen sind?
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#3

01.10.2018, 08:08

frollein_pusteblume hat geschrieben:
28.09.2018, 10:38

Laut VB habe ich Verfahrenskosten i. H. v. 403,28 €, die ab dem 02.11.16 mit 5% ü. BZ verzinst werden und ich habe ....
Die Verfahrenskosten trägst Du bei "Kosten des Mahn-/Vollstreckungsbescheides ein
frollein_pusteblume hat geschrieben:
28.09.2018, 10:38

...ich habe die vorger. RA-Vergütung i. H. v. 729,23 €, die ab dem 01.08.16 mit 5% ü. BZ verzinst werden.
die trägt du bei titulierte vorgerichtliche Kosten ein.

Die Zinsen rechnest Du für beides bis zum Tag der Antragstellung aus und machst dann weiter unten das Kreuz bei "nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten ...."

als Betrag trägst du den Gesamtbetrag der errechneten Zinsen ein und im Text nach den Prozentpunkten über dem Basiszinssatz rechnest Du quasi die Verfahrenskosten und die vorgerichtlichen Kosten zusammen, trägst den Gesamtbetrag ein und bei "seit dem ..." trägst Du einen Tag nach Antragstellung ein. Also wenn du bis heute berechnet hast, das morgige Datum.

Nur die Anlage beifügen funktioniert nicht, da man das Formular - wenn möglich - ausfüllen muss. Viele Gerichte monieren sonst und verlangen eine korrigierte Seite 3.
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#4

01.10.2018, 10:03

So hätte ich es auch gemacht, aber ich bin halt auch darüber gestolpert, dass es zwei unterschiedliche Zinsanfänge gibt. Klar berücksichtigt der Zinsbetrag den ich errechnet habe dies schon und dann wird der Gesamtbetrag eben nach Antragstellung weiterverzinst aber es ist halt nirgends aus dem Antrag zu sehen, wann für welche Forderung die Zinsen anfangen bzw. wie ich den Gesamtzinsbetrag errechnet habe. Das geht ja "nur" aus dem VB hervor, den ich zwar beifüge, aber irgendwie war ich bisher immer verwirrt und wollte eben alles genau in diesen Antrag eintragen :kopfkratz :pfeif

Aber wenn das so Praxis ist, dann muss ich mir darüber ja bei meinem nächsten PfÜB auch keine Sorgen mehr machen ;)
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#5

01.10.2018, 13:17

Coco Lores hat geschrieben:
01.10.2018, 10:03


Aber wenn das so Praxis ist, dann muss ich mir darüber ja bei meinem nächsten PfÜB auch keine Sorgen mehr machen ;)
Du kannst zur Klarstellung ja trotzdem ein zusätzliches Forderungskonto beifügen, aus dem sich der unterschiedlichen Zinsbeginn und die Berechnung ergibt.
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#6

01.10.2018, 13:24

Tigerle hat geschrieben:
01.10.2018, 13:17
Coco Lores hat geschrieben:
01.10.2018, 10:03


Aber wenn das so Praxis ist, dann muss ich mir darüber ja bei meinem nächsten PfÜB auch keine Sorgen mehr machen ;)
Du kannst zur Klarstellung ja trotzdem ein zusätzliches Forderungskonto beifügen, aus dem sich der unterschiedlichen Zinsbeginn und die Berechnung ergibt.
Das füge ich ja ohnehin mit bei :patsch :oops: Ja scheint ja so zu reichen. Ich meine es gibt eben auch keine andere Möglichkeit es so zu machen wie du sagst und da es so scheinbar vorgesehen ist wird es auch so zu handhaben sein. Manchmal ist man aber auch zu verbohrt und hat ein dickes Brett vor dem Kopf bzw will zu viel, grade wenn man sich unsicher ist, weil man nicht so oft in der ZV tätig ist. :thx
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#7

01.10.2018, 15:21

Dafür ist das Forum ja da :)
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