Schuldnerverzeichnis auswerten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Aelizia
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#1

26.09.2018, 11:48

Hallo zusammen :wink1

Ich habe eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis eingeholt. Es bestehen insgesamt 16 Einträge für die Zeit von 05/2016 bis 11/2016.
Das Vermögensverzeichnis aus 08/2016 liegt hier vor (ich hatte 2016 vollstreckt). Ich würde jetzt gerne die VAK nach Ablauf der Sperrfrist neu abnehmen lassen.

Nun weiß ich aber nicht, ob die Schuldnerin nach 08/2016 möglicherweise die VAK erneut abgegeben hat (evtl. wegen Änderungen der Vermögensverhältnisse).
Die Eintragungsgründe bis 11/2016 sind "Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen" bzw. "Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen".

Ich kann aus dem Schuldnerverzeichnis nicht ersehen, ob nach 08/2016 die VAK nochmals abgegeben worden ist, oder?

Mit dem zuständigen GVZ habe ich schon telefoniert, der konnte mir das aber auch nicht wirklich beantworten.

Ich könnte natürlich bis November warten, wäre aber diesmal gerne Erste bei der Vollsteckung ;)
.
mrsgoalkeeper
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#2

26.09.2018, 12:17

wenn die Schuldnerin die VA in 8/16 abgegeben hat hättest Du letzten Monat schon tätig werden können. Mir ist nicht klar, warum Du der Meinung bist, bis November warten zu müssen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Aelizia
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#3

26.09.2018, 12:25

Naja es besteht z.B. ein weiterer Eintrag aus 11/2016 'Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen'. Wenn es sich hierbei nun um eine erneute VAK handelt (weil Vermögensverhältnisse geändert oder so), dann würde ich ja das Vermögensverzeichnis aus 11/2016 zugeschickt bekommen. Die Sperrfrist wäre dann ja noch nicht abgelaufen.
Und das Verzeichnis bräuchte ich nun wirklich nicht ;)
silvester
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#4

26.09.2018, 13:07

Der Eintrag kommt auch, wenn ein weiterer Gläubiger eine VAK haben wollte.
Aelizia
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#5

26.09.2018, 14:49

Genau. Aber anhand des Eintrags im Schuldnerverzeichnis kann ich nicht erkennen, ob es sich um eine erneute Abgabe oder um die Übersendung eines bestehenden Verzeichnisses handelt, oder?
Coco Lores
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#6

26.09.2018, 15:35

Hattest du denn in 08/2016 die VA neu abnehmen lassen oder hast du die Ablichtung einer bestehenden VA bekommen?

Wenn du sie selbst hast abnehmen lassen, dann wäre ja die Sperrfrist in 08/2018 bereits abgelaufen und du hättest da schon eine neue abnehmen können.

Ob in der Zwischenzeit jetzt aufgrund von Änderungen der Vermögensverhältnisse etc. eine neue VA abgegeben wurde, kannst du glaube ich nur herausfinden, indem du einfach einen neuen Antrag stellst.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Aelizia
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#7

27.09.2018, 10:58

Coco Lores hat geschrieben:
26.09.2018, 15:35
Ob in der Zwischenzeit jetzt aufgrund von Änderungen der Vermögensverhältnisse etc. eine neue VA abgegeben wurde, kannst du glaube ich nur herausfinden, indem du einfach einen neuen Antrag stellst.
Dann erhalte ich schlimmstenfalls eine VAK aus November 2016, mit der ich nix anfangen kann. Das ist mein Problem :-|
Coco Lores
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#8

27.09.2018, 11:09

Aelizia hat geschrieben:
27.09.2018, 10:58
Coco Lores hat geschrieben:
26.09.2018, 15:35
Ob in der Zwischenzeit jetzt aufgrund von Änderungen der Vermögensverhältnisse etc. eine neue VA abgegeben wurde, kannst du glaube ich nur herausfinden, indem du einfach einen neuen Antrag stellst.
Dann erhalte ich schlimmstenfalls eine VAK aus November 2016, mit der ich nix anfangen kann. Das ist mein Problem :-|
Dann musst du wohl bis November warten. Aber da man ja anhand der Einträge nichts Genaues sehen kann, kann es auch sein, dass einer der vorherigen Einträge auf eine neue VA hindeutet und du, wenn du erst im November einen neuen Antrag stellst, trotzdem eine alte VA bekommst :nachdenk
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#9

27.09.2018, 16:40

Ich werde bis Ende November warten. Dann sind alle möglichen Sperrfristen abgelaufen.

Der letzte Eintrag im Schuldnerverzeichnis ist vom 22.11.2016.
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#10

27.09.2018, 16:44

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