Verwertung nach Erbteilspfändung

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zmaus2003
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#1

24.09.2018, 16:00

ich habe mich hier schon sehr belesen, aber bin trotzdem nicht so richtig schlau geworden. Evt. mache ich es mir aber auch wieder einfach nur mal zu schwer.

Mein Schuldner ist Mitglied einer Erbengemeinschaft. Zur Erbmasse gehört ein Grundstück. Ich habe den Erbteil des Schuldners sowie den Anspruch auf Erbauseinandersetzung, das Recht auf Teilung der Nachlassmasse und das Recht auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gepfändet.

Den Pfändungsvermerkt habe ich im Grundbuch eintragen lassen.

Mir ist über die Miterben bekannt, dass das Grundstück verkauft werden soll, ein Käufer wäre auch schon da. Nun willigt unser Schuldner zum Verkauf nicht ein.

Kann ich hier zustimmungsersetzend agieren? oder bleibt mir nur die Teilungsversteigerung zu beantragen??

Wie gehe ich am besten weiter vor. Für eure Tipps bin ich schon mal sehr dankbar
lg Nadine
Geiselmann
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#2

24.09.2018, 18:42

Ohne Zustimmung aller Miterben bleibt nur die Teilungsversteigerung.

S. Geiselmann
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zmaus2003
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#3

02.10.2018, 15:56

... hab ich mir schon gedacht ..
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