Seite 1 von 1

Pfüb selber zustellen, wieviele Ausfertigungen?

Verfasst: 20.09.2018, 11:27
von Aelizia
Hallo zusammen :wink1

Ich möchte einen Pfüb beantragen und die Zustellung selber veranlassen, weil ich die zeitgleich zustellen möchte und nicht nacheinander.
Es gibt 5 Drittschuldner (Arbeitgeber, Banken, Bausparkassen).
Die Zustellung soll mit der Aufforderung nach 840 ZPO erfolgen.

Meine Frage:
Wieviele Ausfertigungen des Pfübs benötige ich?
Brauche ich für die Aufforderung nach 840 ZPO eine Ausfertigung oder reicht eine Abschrift?

Ich mache das zu ersten mal.

lg
aelizia


.

Re: Pfüb selber zustellen, wieviele Ausfertigungen?

Verfasst: 20.09.2018, 11:29
von Anahid
Meiner Meinung nach brauchst Du eine Ausfertigung. Also benötigst Du pro Drittschuldner eine Ausfertigung und eine für den Schuldner. Ich würde also den Antrag im Original mit 6 Kopien an das Gericht schicken.

Re: Pfüb selber zustellen, wieviele Ausfertigungen?

Verfasst: 20.09.2018, 13:56
von Aelizia
Ich müsste ja zeitgleich 5 GVZ mit der Zustellung beauftragen. Dafür brauche ich doch jeweils eine Ausfertigung und eine Kopie oder nicht?

Re: Pfüb selber zustellen, wieviele Ausfertigungen?

Verfasst: 20.09.2018, 17:39
von Anahid
Ja, aber doch nur eine Ausfertigung. Die Kopie kannst Du dann doch selbst erstellen bei Erteilung des Zustellungsauftrages; die macht Dir doch nicht das Gericht. Deine Frage war, wie oft Du das ans Gericht schicken musst oder hab ich da was falsch verstanden?

Re: Pfüb selber zustellen, wieviele Ausfertigungen?

Verfasst: 20.09.2018, 17:52
von Aelizia
Entschuldige bitte, Anahid. Ich habe deine erste Antwort total falsch gelesen :oops:
Deswegen auch meine blöde Nachfrage ;)

Danke für die Antwort(en) !