Pfüb selber zustellen, wieviele Ausfertigungen?

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Aelizia
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#1

20.09.2018, 11:27

Hallo zusammen :wink1

Ich möchte einen Pfüb beantragen und die Zustellung selber veranlassen, weil ich die zeitgleich zustellen möchte und nicht nacheinander.
Es gibt 5 Drittschuldner (Arbeitgeber, Banken, Bausparkassen).
Die Zustellung soll mit der Aufforderung nach 840 ZPO erfolgen.

Meine Frage:
Wieviele Ausfertigungen des Pfübs benötige ich?
Brauche ich für die Aufforderung nach 840 ZPO eine Ausfertigung oder reicht eine Abschrift?

Ich mache das zu ersten mal.

lg
aelizia


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Anahid
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#2

20.09.2018, 11:29

Meiner Meinung nach brauchst Du eine Ausfertigung. Also benötigst Du pro Drittschuldner eine Ausfertigung und eine für den Schuldner. Ich würde also den Antrag im Original mit 6 Kopien an das Gericht schicken.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

20.09.2018, 13:56

Ich müsste ja zeitgleich 5 GVZ mit der Zustellung beauftragen. Dafür brauche ich doch jeweils eine Ausfertigung und eine Kopie oder nicht?
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#4

20.09.2018, 17:39

Ja, aber doch nur eine Ausfertigung. Die Kopie kannst Du dann doch selbst erstellen bei Erteilung des Zustellungsauftrages; die macht Dir doch nicht das Gericht. Deine Frage war, wie oft Du das ans Gericht schicken musst oder hab ich da was falsch verstanden?
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#5

20.09.2018, 17:52

Entschuldige bitte, Anahid. Ich habe deine erste Antwort total falsch gelesen :oops:
Deswegen auch meine blöde Nachfrage ;)

Danke für die Antwort(en) !
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