Seite 1 von 2

Drittschuldnererklärung da und nun ?

Verfasst: 18.09.2018, 15:06
von Trine
Hallo zusammen,

ich arbeite mich gerade in der ZV ein. Mir fehlt allerdings die Praxis.

Mir liegen drei Drittschuldnererklärungen vor, jedoch schon von Mai 2017. Aber wie lange soll ich warten, bis mal was passiert? Was macht ihr in solchem Fall?

Re: Drittschuldnererklärung da und nun ?

Verfasst: 18.09.2018, 15:29
von Coco Lores
Was meinst du denn was passieren soll?

Um dir zu helfen brauchen wir schon etwas mehr Informationen. Geben die Drittschuldnererklärungen denn was her oder ergibt sich daraus nichts Pfändbares?

Re: Drittschuldnererklärung da und nun ?

Verfasst: 18.09.2018, 15:33
von Geniesserin
Manchmal hilft ein Griff zum Telefonhörer. Aber ohne nähre Infos wer DS ist und was diese mitgeteilt haben, können wir kaum weiterhelfen.

Re: Drittschuldnererklärung da und nun ?

Verfasst: 18.09.2018, 15:33
von Trine
a) Vorpfändungen b) kein Guthaben auf dem Konto, und c) Forderungsanerkennung..

aber wie lang soll die Akte nun liegen? Schließlich schon über ein Jahr her? Muss ich etwas in Bewegung setzen? :(

Re: Drittschuldnererklärung da und nun ?

Verfasst: 18.09.2018, 16:08
von Geniesserin
Wann wurde zuletzt die e.V. abgegeben? Konto als P-Konto? c) anrufen und fragen.

Re: Drittschuldnererklärung da und nun ?

Verfasst: 18.09.2018, 17:04
von Adora Belle
Ich hatte es so verstanden, dass a) b) und c) Inhalt der Drittschuldnererklärung sind. In dem Fall kann man doch nur die Akte weeeeiträumig verfristen. Sachstandsanfragen stoßen bei Banken eher auf Unwillen und werden entweder nicht oder mit Standardschreiben beantwortet.

Re: Drittschuldnererklärung da und nun ?

Verfasst: 19.09.2018, 06:51
von Sonnenkind
Ich seh das wie Adora Belle, dass dies bereits die Drittschuldnererklärungen sind. Ich würde höchstens bei c) nachfragen, wann mit Zahlungseingängen zu rechnen ist, ob noch Vorpfändungen sind. Handelt es sich bei c) um eine Bank oder z.B. Arbeitgeber?

Re: Drittschuldnererklärung da und nun ?

Verfasst: 19.09.2018, 08:02
von AliceImWunderland
Also wenn es sich bei dem DS um eine Bank handelt (so hatte ich es verstanden), dann lege ich die Akte bis zum Erlöschen der VA zurück. Also quasi bis zur erneuten Einleitung der ZV. Bei der Bank zwischendurch nachfragen macht keinen Sinn.

Re: Drittschuldnererklärung da und nun ?

Verfasst: 19.09.2018, 14:58
von Trine
Hallo ihr Lieben, es handelt sich bei a), b) und c) um Banken. Und genau, um die Drittschuldnererklärungen.
letzte VA wurde am 12/15 abgegeben.

Also neue VA und keine Anfrage bei den Banken? Sondern weiter legen auf Wivo??

Das ist doch Mist... :-(

Re: Drittschuldnererklärung da und nun ?

Verfasst: 19.09.2018, 15:29
von Pitt
Du kannst die Banken zu a) und b) um Sachstandsmitteilungen bitten und bei c) nachhaken, weshalb da keine Zahlung erfolgt ist, obwohl dort die Forderung anerkannt worden ist - c) hat zu vorrangigen Gläubigern/eigenen Ansprüchen oder P-Konto nix mitgeteilt? Die Vorredner haben ja bereits darauf hingewiesen, dass die Banken aber in der Regel entweder gar nicht oder mit Standardschreiben antworten, die oft nicht weiterhelfen. Das Einzige, was nach meiner Erfahrung klappt, ist die Info, dass die Geschäftsbeziehung beendet worden ist. Solange da nichts von den Banken kommt, kann man davon ausgehen, dass die Bankverbindung weiterhin besteht. Da die 2-Jahre-Frist abgelaufen ist, kannst Du auch eine neue Vermögensauskunft und erforderlichenfalls auch Drittauskünfte einholen.