Drittschuldnererklärung da und nun ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AliceImWunderland
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#11

20.09.2018, 08:44

Pitt hat geschrieben:
19.09.2018, 15:29
Du kannst die Banken zu a) und b) um Sachstandsmitteilungen bitten und bei c) nachhaken, weshalb da keine Zahlung erfolgt ist, obwohl dort die Forderung anerkannt worden ist - c) hat zu vorrangigen Gläubigern/eigenen Ansprüchen oder P-Konto nix mitgeteilt? Die Vorredner haben ja bereits darauf hingewiesen, dass die Banken aber in der Regel entweder gar nicht oder mit Standardschreiben antworten, die oft nicht weiterhelfen. Das Einzige, was nach meiner Erfahrung klappt, ist die Info, dass die Geschäftsbeziehung beendet worden ist. Solange da nichts von den Banken kommt, kann man davon ausgehen, dass die Bankverbindung weiterhin besteht. Da die 2-Jahre-Frist abgelaufen ist, kannst Du auch eine neue Vermögensauskunft und erforderlichenfalls auch Drittauskünfte einholen.
Sehe ich auch so.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Trine
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#12

20.09.2018, 12:43

ok, dann werde ich mal Briefe schreiben die Drittschuldner. Liebe Grüße
:thx
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