Ein Antrag oder zwei?
Verfasst: 17.09.2018, 10:30
Guten Morgen,
in einer Mietsache liegen mir mittlerweile fünf Titel vor, aus denen ich vollstrecken soll. Aus vier Titeln hatte ich bereits vollstreckt und dabei (warum auch immer ) vergessen, den Haken für den Erlass des Haftbefehls zu setzen. Nun muss ich diesen Antrag nachschieben.
Parallel dazu liegt mir jetzt aber auch der 5. Titel vor.
Kann (soll/muss) ich das alles in einem ZV-Antrag unterbringen oder ist es sinnvoller, die beiden Anträge zu trennen?
Ich tendiere dazu, über alle fünf Titel einen Kombiantrag (mit Haken für den Haftbefehl ) zu stellen. Aber das löst wohl unnötige Kosten für vier Titel aus oder?
Die Gesamtforderung beläuft sich auf etwa 6.500€.
in einer Mietsache liegen mir mittlerweile fünf Titel vor, aus denen ich vollstrecken soll. Aus vier Titeln hatte ich bereits vollstreckt und dabei (warum auch immer ) vergessen, den Haken für den Erlass des Haftbefehls zu setzen. Nun muss ich diesen Antrag nachschieben.
Parallel dazu liegt mir jetzt aber auch der 5. Titel vor.
Kann (soll/muss) ich das alles in einem ZV-Antrag unterbringen oder ist es sinnvoller, die beiden Anträge zu trennen?
Ich tendiere dazu, über alle fünf Titel einen Kombiantrag (mit Haken für den Haftbefehl ) zu stellen. Aber das löst wohl unnötige Kosten für vier Titel aus oder?
Die Gesamtforderung beläuft sich auf etwa 6.500€.