Ein Antrag oder zwei?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sh161
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#1

17.09.2018, 10:30

Guten Morgen,
in einer Mietsache liegen mir mittlerweile fünf Titel vor, aus denen ich vollstrecken soll. Aus vier Titeln hatte ich bereits vollstreckt und dabei (warum auch immer :oops: ) vergessen, den Haken für den Erlass des Haftbefehls zu setzen. :patsch Nun muss ich diesen Antrag nachschieben.
Parallel dazu liegt mir jetzt aber auch der 5. Titel vor.
Kann (soll/muss) ich das alles in einem ZV-Antrag unterbringen oder ist es sinnvoller, die beiden Anträge zu trennen?
Ich tendiere dazu, über alle fünf Titel einen Kombiantrag (mit Haken für den Haftbefehl :wink: ) zu stellen. Aber das löst wohl unnötige Kosten für vier Titel aus oder?
Die Gesamtforderung beläuft sich auf etwa 6.500€.
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Tigerle
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#2

17.09.2018, 11:04

Wieso beantragst Du jetzt nicht einfach den Haftbefehl damit der Schuldner diesen abgibt? Verstehe nicht, warum Du nochmals ZV beantragen willst, wenn schon klar ist, dass hier nichts bei rumkommt.
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AliceImWunderland
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#3

17.09.2018, 11:10

Ich verstehe jetzt ehrlich gesagt überhaupt nicht, warum - wenn Parteiidentität scheinbar vorliegt - aus allen Titeln vollstreckt wird, obwohl die ZV bisher offensichtlich keinen Erfolg brachte. :kopfkratz Ich vollstrecke in solchen Sachen erst immer nur 1 Titel. Wenn etwas bei der ZV herumgekommen ist, dann vollstrecke ich auch aus den anderen Titeln. Ansonsten ist es doch eine Kostentreiberei zum Lasten des Mandanten.

Ich würde es genauso machen, wie Tigerle.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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sh161
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#4

17.09.2018, 11:13

Tigerle hat geschrieben:
17.09.2018, 11:04
Wieso beantragst Du jetzt nicht einfach den Haftbefehl damit der Schuldner diesen abgibt? Verstehe nicht, warum Du nochmals ZV beantragen willst, wenn schon klar ist, dass hier nichts bei rumkommt.
Ja, kann man machen. :mrgreen: Da habe ich wohl zu kompliziert gedacht. :oops:
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silvester
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#5

17.09.2018, 19:07

Ich würde keinen Haftbefehl beantragen, sondern nur die Drittauskünfte.
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