Frist zur ZV aus VU für Räumung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mila8585
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#1

14.09.2018, 10:35

Hallo an alle!

Bin verwirrt. Wir sollen aus dem VU für Räumung vollstrecken, allerdings ist VU bereits vor ca. 8 Monaten ergangen. Mein Chef behauptet, dass man nach so langer Zeit nicht mehr vollstrecken kann, weil es bei VU für Räumung besondere Fristen gibt (nach dem Motto, wenn man so lange wartet, dann hat man kein Interesse an der Räumung). Finde dazu nichts. Kennt das jemand? Wäre für jede Hilfe sehr dankbar!

Viele Grüße
Mila
Pitt
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#2

14.09.2018, 10:40

Davon habe ich noch nie gehört. Ich kenne nur die Möglichkeit der Verwirkung. Schau mal hier:
https://www.mieterschutzverein-frankfur ... m/L095.htm
mila8585
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#3

14.09.2018, 10:47

Danke, das ist es ja. So etwas kenne ich auch nicht.
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