Unterhaltspfändung
Verfasst: 11.09.2018, 17:06
Hallo Ihr Lieben,
habe heute mal eine Frage zur Unterhaltspfändung:
Wir haben in unsere Steuerabteilung eine Unterhaltspfändung in der monatlichen Lohnabrechnung zu berücksichtigen, bei der zwei minderjährige Kinder im Jahr 2015 die Pfändung in das Arbeitseinkommen des Kindesvaters betreiben. Gepfändet wird rückständiger und laufender Unterhalt für beide Kinder.
Eines der beiden Kinder ist im vergangenen Jahr 18 Jahre geworden.
Wie hat sich der Arbeitgeber nunmehr zu verhalten? Hat er die laufende Unterhaltszahlung für das volljährige Kind von sich aus einzustellen oder muss er hier auf eine Mitteilung der Gläubigervertreter warten? Bisher kam noch eine Mitteilung von dort. Oder muss er selbst reagieren und sich den Unterhaltstitel vom Arbeitnehmer anschauen? Eigentlich hat doch, wenn die laufende Unterhaltszahlung für das volljährige Kind einzustellen wäre, der Schuldner selbst zu agieren. Oder sehe ich das falsch?
Habt Ihr hierzu Gedanken für uns, wie wir uns hier gesetzestreu verhalten?
Ich danke Euch bereits jetzt schon dafür.
Viele Grüsse
farbenseele
habe heute mal eine Frage zur Unterhaltspfändung:
Wir haben in unsere Steuerabteilung eine Unterhaltspfändung in der monatlichen Lohnabrechnung zu berücksichtigen, bei der zwei minderjährige Kinder im Jahr 2015 die Pfändung in das Arbeitseinkommen des Kindesvaters betreiben. Gepfändet wird rückständiger und laufender Unterhalt für beide Kinder.
Eines der beiden Kinder ist im vergangenen Jahr 18 Jahre geworden.
Wie hat sich der Arbeitgeber nunmehr zu verhalten? Hat er die laufende Unterhaltszahlung für das volljährige Kind von sich aus einzustellen oder muss er hier auf eine Mitteilung der Gläubigervertreter warten? Bisher kam noch eine Mitteilung von dort. Oder muss er selbst reagieren und sich den Unterhaltstitel vom Arbeitnehmer anschauen? Eigentlich hat doch, wenn die laufende Unterhaltszahlung für das volljährige Kind einzustellen wäre, der Schuldner selbst zu agieren. Oder sehe ich das falsch?
Habt Ihr hierzu Gedanken für uns, wie wir uns hier gesetzestreu verhalten?
Ich danke Euch bereits jetzt schon dafür.
Viele Grüsse
farbenseele