Unterhaltspfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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farbenseele
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#1

11.09.2018, 17:06

Hallo Ihr Lieben,

habe heute mal eine Frage zur Unterhaltspfändung:

Wir haben in unsere Steuerabteilung eine Unterhaltspfändung in der monatlichen Lohnabrechnung zu berücksichtigen, bei der zwei minderjährige Kinder im Jahr 2015 die Pfändung in das Arbeitseinkommen des Kindesvaters betreiben. Gepfändet wird rückständiger und laufender Unterhalt für beide Kinder.
Eines der beiden Kinder ist im vergangenen Jahr 18 Jahre geworden.

Wie hat sich der Arbeitgeber nunmehr zu verhalten? Hat er die laufende Unterhaltszahlung für das volljährige Kind von sich aus einzustellen oder muss er hier auf eine Mitteilung der Gläubigervertreter warten? Bisher kam noch eine Mitteilung von dort. Oder muss er selbst reagieren und sich den Unterhaltstitel vom Arbeitnehmer anschauen? Eigentlich hat doch, wenn die laufende Unterhaltszahlung für das volljährige Kind einzustellen wäre, der Schuldner selbst zu agieren. Oder sehe ich das falsch?

Habt Ihr hierzu Gedanken für uns, wie wir uns hier gesetzestreu verhalten?

Ich danke Euch bereits jetzt schon dafür.

Viele Grüsse

farbenseele
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Tigerle
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#2

12.09.2018, 08:06

Ist der rückständige Unterhalt bereits vollständig ausgeglichen?
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AliceImWunderland
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#3

12.09.2018, 08:45

Wenn der laufende Unterhalt gepfändet wurde, dann leistet der Drittschuldner solange, bis sich einer von den Parteien (Gläubiger oder Schuldner) sich bei ihm meldet und etwas Anderes anweist. Wobei eigentlich braucht der Drittschuldner nur auf den Gläubiger und das Vollstreckungsgericht zu hören. Wenn der Schuldner der Meinung ist, dass die Unterhaltspfändung hinfällig ist oder abgeändert werden soll, muss er entsprechende Anträge beim Vollstreckungsgericht bzw. Familiengericht stellen.

Ihr als DS könnt gar nicht prüfen, ob die Unterhaltspflicht über dem 18. Lebensjahr des Kindes noch weiter besteht oder nicht. Nur weil man 18 geworden ist, erlischt nicht automatisch die Unterhaltspflicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
farbenseele
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#4

13.09.2018, 13:55

AliceImWunderland: Danke für Deine Erklärungen. Bin ich also doch nicht auf dem Holzweg :-)
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