Vorauszahlung Weihnachtsgeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Dani1990
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 42
Registriert: 19.01.2017, 11:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

04.09.2018, 11:45

Hallo zusammen,

folgenes Problem:

Ein Schuldner bekommt monatlich Urlaubsgeld (84,20 €) und Weihnachtsgeld (168,22 €) als Vorauszahlung. Urlaubsgeld nicht pfändbar, alles gut. Aber was ist mit dem Weihnachtsgeld? Wenn ich das aufs Jahr hoch rechne bekommt unser Schuldner 2.018,64 € brutto Weihnachtsgeld. Wie sieht es da mit der Pfändung aus?

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen....

LG Dani :wink1
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8219
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#2

04.09.2018, 12:53

Im Stöber steht, "dass als Weihnachtsvergütung alle zwischen dem 15.11 und 15.01 aus Anlass des Weihnachtsfestes gezahlten Zuwendungen angesehen werden, u.U. daher auch das 13. Monatsgehalt (wenn es nicht aufgelaufenes Leistungsentgelt darstellt). Zahlungen vor dem 15.11. können geschützt sein, wenn sich bei so früher Zahlung die Zuwendung noch als Weihnachtsvergütung bestimmen lässt. Vorschüsse auf Weihnachtsgratifikation, die schon im Sommer oder Herbst entrichtet werden, genießen den Pfändungsschutz nicht".

Also dürfte alles davor und danach ganz normal pfändbar sein, weil es nicht als Weihnachtsgeld anzusehen ist.
Antworten