Adressänderung Gläubiger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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paralegal6
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#11

30.11.2022, 10:47

Der Schuldner bekommt mE keinen ZV Auftrag ausgehändigt? Sonst vielleicht auf dem Original nfdG vermerken und in den Abschriften weg lassen? Geht ja so bei einigen Anlagen im Schriftsatz auch
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Anahid
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#12

30.11.2022, 10:54

Es gibt durchaus Fälle, wo ein Interesse daran besteht, dass die Anschrift geheim bleibt. In diesen Fällen ist es zulässig, als zustellfähige Anschrift die Anschrift des Anwalts anzugeben. Ich wüsste nicht, warum das dann nicht auch in der Zwangsvollstreckung zulässig sein sollte.
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#13

30.11.2022, 13:13

paralegal6 hat geschrieben:
30.11.2022, 10:47
Der Schuldner bekommt mE keinen ZV Auftrag ausgehändigt? Sonst vielleicht auf dem Original nfdG vermerken und in den Abschriften weg lassen? Geht ja so bei einigen Anlagen im Schriftsatz auch
Es geht um eine PfÜb-Antrag und der wird ja zugestellt.
Selbst bei einem ZV-Auftrag hätte ich Sorge, dass der/die GV die Anschrift in das Anschreiben an den Schuldner zur Ladung o.ä. übernimmt. Rein aus Routine also.

Ich werde mal die Anschrift der Kanzlei angeben. Wenn Fragen sind, wird sich das Gericht schon melden.

Danke Euch :wink1
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#14

30.11.2022, 14:41

Die Anschrift der Kanzlei anzugeben ist unsinnig.
Für mich würde das nach einem Versuch das Gericht zu täuschen aussehen.
Es handelt sich ja gerade nicht um eine zustellungsfähige Anschrift des Gläubigers, sondern allenfalls um die Anschrift eines Zustellungsbevollmächtigten (falls eine entsprechende Vollmacht über das Verfahren hinaus erteilt wurde).
Die Anschrift des Prozessbevollmächtigten wird ja sowieso gesondert angegeben.

Die Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift ist grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung für den Antrag.
Sie kann nur ausnahmsweise unterbleiben, wenn schutzwürdige Interessen der Partei entgegenstehen.
In diesem Fall sind diese Interessen dem Gericht substantiiert darzulegen. Das Gericht kann dann darüber befinden, ob auf die Angabe der Anschrift verzichtet werden kann.
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icerose
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#15

01.12.2022, 11:38

Guter Einwand von ...
Und wenn man eine Postfachanschrift angibt? Oder ganz simpel die veraltete Anschrift? Gibt man keine Anschrift an, wird es laufen, wie ... oben geschrieben hat. :kopfkratz
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#16

01.12.2022, 18:03

icerose hat geschrieben:
01.12.2022, 11:38
Und wenn man eine Postfachanschrift angibt? Oder ganz simpel die veraltete Anschrift?
Postfachanschriften sind nicht zustellungsfähig und daher ungenügend.
Die wissentliche Angabe einer veralteten (also falschen) Anschrift brauchen wir nicht ernsthaft diskutieren. Sie ist mit dem rechtsanwaltlichen Standesrecht unvereinbar.
Im Übrigen wäre der Antrag in diesem Fall auch unzulässig und daher -wenn das Gericht es nicht erkannt hat- die Vollstreckungsmaßnahme auf die Erinnerung des Schuldners aufzuheben.

Die einzige rechtmäßige Lösung habe ich in #14 schon aufgezeigt. Man gibt keine Anschrift an und legt dem Gericht die Gründe dar. Dann beurteilt das Gericht die Lage.
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#17

02.12.2022, 10:48

Hallo,

der Bundesgerichtshof hat sich unter anderem in einem Beschluss vom 21.07.2011 (Az.: I ZB 96/10) und in einem Urteil vom 20.01.2011 (Az.: I ZR 122/09) zur Problematik positioniert. Nach Auffassung der höchsten Richter können die Einordnung und der Wortlaut des § 133 ZPO nicht zur Begründung einer nicht erfolgten Aushändigung der Abschrift herangezogen werden. In ihrer Argumentation führten die Richter am BGH an, dass ein Zwangsvollstreckungsverfahren nach der Gesetzessystematik im Sinne des § 79 ZPO einem Parteiprozess zuzuordnen ist. Es gelten für dieses Verfahren zwar spezifische Vorschriften nach den §§ 704 ff. ZPO, doch darüber hinaus auch allgemeine prozessuale Regelungen. Die ZPO verwendet zwar in ihrem Buch 8 Abschnitt 4 nicht den Begriff “Partei”, doch das sei angesichts der Gesetzessystematik nicht entscheidend. Der Schuldner wäre damit wie eine Gegenpartei in einem Prozess mit allen ihren Rechten zu behandeln, zu denen auch das Aushändigen von Abschriften wichtiger Beschlüsse, u.a. gehört.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
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paralegal6
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#18

02.12.2022, 11:15

davon dass dem Gegner keine Abschrift übersandt werden soll lese ich nichts
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