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Geschäftsbetrieb des Schuldners eingestellt - was nun?

Verfasst: 04.09.2018, 11:00
von Blueberry
Hallo zusammen, :wink2

ich habe in einer Sache gegen eine GmbH vollstreckt. Sodann kam vom GVZ die Mitteilung, dass der Geschäftsbetrieb des Schuldners eingestellt wurde. Aber jetzt könnte ich doch einfach mal die Vollstreckung an seiner Privatanschrift versuchen oder?

Vielen Dank.

Re: Geschäftsbetrieb des Schuldners eingestellt - was nun?

Verfasst: 04.09.2018, 11:02
von Pitt
Ich würde zunächst mal im Handelsregister prüfen, was mit der GmbH passiert ist, ob es evtl. ein Insolvenzverfahren gab oder die GmbH möglicherweise liquidiert worden ist.

Re: Geschäftsbetrieb des Schuldners eingestellt - was nun?

Verfasst: 04.09.2018, 13:38
von mücki
Wenn du einen Titel gegen die GmbH hast, dürfte eine Vollstreckung unter der Privatadresse ausscheiden. Es sei denn, dem Briefkastenschild oder so lässt sich entnehmen, dass die GmbH nun dort ansässig ist, es sich also um eine bloße Sitzverlegung handelt.

Re: Geschäftsbetrieb des Schuldners eingestellt - was nun?

Verfasst: 05.09.2018, 09:51
von AliceImWunderland
Die ZV unter der Privatanschrift des Schuldners kannst du nicht machen, wohl aber einen Auftrag zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Oder wie mücki schon geschrieben hat, geht die ZV nur, wenn der Betrieb unter der Privatanschrift des GF weiter geführt wird.

Re: Geschäftsbetrieb des Schuldners eingestellt - was nun?

Verfasst: 06.09.2018, 10:09
von pippilotta1512
Hallo,

wir haben den Fall regelmäßig. Bisher sind wir mit dem Hinweis, dass wir davon ausgehen, dass der Betrieb unter der Privatanschrift des GF weitergeführt wird, ganz gut gefahren. Zumindest die Vermögensauskunft bzw. Drittauskünfte haben wir bekommen - sofern der GF nicht selbst schon über alle Berge war...