Geschäftsbetrieb des Schuldners eingestellt - was nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Blueberry

#1

04.09.2018, 11:00

Hallo zusammen, :wink2

ich habe in einer Sache gegen eine GmbH vollstreckt. Sodann kam vom GVZ die Mitteilung, dass der Geschäftsbetrieb des Schuldners eingestellt wurde. Aber jetzt könnte ich doch einfach mal die Vollstreckung an seiner Privatanschrift versuchen oder?

Vielen Dank.
Pitt
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#2

04.09.2018, 11:02

Ich würde zunächst mal im Handelsregister prüfen, was mit der GmbH passiert ist, ob es evtl. ein Insolvenzverfahren gab oder die GmbH möglicherweise liquidiert worden ist.
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mücki
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#3

04.09.2018, 13:38

Wenn du einen Titel gegen die GmbH hast, dürfte eine Vollstreckung unter der Privatadresse ausscheiden. Es sei denn, dem Briefkastenschild oder so lässt sich entnehmen, dass die GmbH nun dort ansässig ist, es sich also um eine bloße Sitzverlegung handelt.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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AliceImWunderland
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#4

05.09.2018, 09:51

Die ZV unter der Privatanschrift des Schuldners kannst du nicht machen, wohl aber einen Auftrag zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Oder wie mücki schon geschrieben hat, geht die ZV nur, wenn der Betrieb unter der Privatanschrift des GF weiter geführt wird.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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pippilotta1512
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#5

06.09.2018, 10:09

Hallo,

wir haben den Fall regelmäßig. Bisher sind wir mit dem Hinweis, dass wir davon ausgehen, dass der Betrieb unter der Privatanschrift des GF weitergeführt wird, ganz gut gefahren. Zumindest die Vermögensauskunft bzw. Drittauskünfte haben wir bekommen - sofern der GF nicht selbst schon über alle Berge war...
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