Vorgehensweise Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung
Verfasst: 29.08.2018, 13:00
Hallo Leute, ich bin gerade total wirr...
Die Gegenseite kann nur Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung betreiben. Es wurde jetzt angedroht, dass Sicherheitsleistung in Form einer Bürgschaft erbracht wird.
Muss die Gegenseite vor der Vollstreckung das Urteil noch einmal von Anwalt zu Anwalt zustellen? So hat man es mir beigebracht...
Aber in der ZPO finde ich jetzt nur, dass bei Beginn der Vollstreckungsmaßnahme dem Vollstreckungsorgan die Sicherheit nachgewiesen und das Urkunde (ggf. auch im Zusammenhang mit der ZV) zugestellt werden muss.
Also würden wir es gar nicht mitbekommen, wenn die Gegenseite ernst macht? Bei unserer Mandantschaft handelt es sich um eine Versicherung, so dass ich das ganze sowieso total übertrieben finde... Und wir wissen noch nicht, ob wir Berufung einlegen möchten.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
Die Gegenseite kann nur Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung betreiben. Es wurde jetzt angedroht, dass Sicherheitsleistung in Form einer Bürgschaft erbracht wird.
Muss die Gegenseite vor der Vollstreckung das Urteil noch einmal von Anwalt zu Anwalt zustellen? So hat man es mir beigebracht...
Aber in der ZPO finde ich jetzt nur, dass bei Beginn der Vollstreckungsmaßnahme dem Vollstreckungsorgan die Sicherheit nachgewiesen und das Urkunde (ggf. auch im Zusammenhang mit der ZV) zugestellt werden muss.
Also würden wir es gar nicht mitbekommen, wenn die Gegenseite ernst macht? Bei unserer Mandantschaft handelt es sich um eine Versicherung, so dass ich das ganze sowieso total übertrieben finde... Und wir wissen noch nicht, ob wir Berufung einlegen möchten.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe