Guten Morgen zusammen,
ich habe vom Gegner eine Bankbürgschaft (ausgestellt am 26.10.2017), die er aufgrund des erstinstanzlich zugunsten unseres Mandanten ergangenen Urteils abgab, um ZV-Maßnahmen abzuwenden. Er selber legte gegen das Urteil Berufung ein, die mit Beschluss vom 25.08.2018 verworfen wurde. Ich soll über den inzwischen weiter aufgelaufenen Betrag nun eine Kontopfändung durchführen, bin allerdings unsicher, mit welchem Datum ich die Bürgschaft als "Zahlungseingang" verbuchen soll. Ausstellungsdatum der Bankbürgschaft oder nehme ich als Zeitpunkt den an, als die Berufung schlussendlich verworfen wurde? Da es sich um einen sehr hohen Betrag handelt, macht das bei den Zinsen eine Menge aus.
Vielen Dank schon mal.
Bankbürgschaft im FoKo verbuchen
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Grüßle