Seite 1 von 1

Verhaftungsauftrag, welche ANlagen?

Verfasst: 24.08.2018, 08:37
von ReFaEA
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich eines Verhaftungsauftrages.

Welche Anlagen muss ich genau dem Verhaftungsauftrag beifügen, habe da leider noch gar keine Erfahrungen mit. Also ich habe einen Haftbefehl in rot und einen als beglaubigte Abschrift, welches davon muss an das Vollstreckungsgericht und muss ich den Zwangsvollstreckungsauftrag erneut beifügen oder reichen da die Titel und die Forderungsaufstellung aus?

Vielen Dank schon mal im Voraus:)

Re: Verhaftungsauftrag, welche ANlagen?

Verfasst: 24.08.2018, 12:46
von Laska
Hallo,

der Haftbefehl im Original sowie die Abschrift müssen an den GVZ geschickt werden, denn die Abschrift bekommt der Schuldner. ;)

Ansonsten müssen alle ZV-Unterlagen (Titel, frühere ZV-Maßnahmen + GVZ-Rechnungen) wie bei einem ZV-Auftrag mitgeschickt werden.

Für einen reinen Verhaftungsauftrag entstehen keine RA-Kosten, für einen Kombiauftrag (Modul K + I) entstehen RA-Kosten für den ZV-Auftrag. :wink1

Re: Verhaftungsauftrag, welche ANlagen?

Verfasst: 24.08.2018, 13:32
von ReFaEA
Dankeschön :)