Doppelpfändung verschiedene Gläubiger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jule69
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#1

23.08.2018, 11:43

Halli hallo,

wir haben bei einem Schuldner das Konto gefpändet. dieses wird als P-Konto geführt und seit zwei Monaten erhalten wir monatlich um die 300,00 €

Nun hat der Schuldner beim Vollstreckungsgericht einen Antrag nach § 850 k gestellt, weil ein anderer Gläubiger seine Pensionsansprüche gepfändet hat und der unpfändbare Teil in Höhe von monatlich 1.900,00 € geht auf das von uns gepfändete P-Konto ein. Er beantragt jetzt die Erhöhung des P-Kontos auf diesen Betrag.

Geht das? Ich dachte das gilt nur, wenn ein Gläubiger Konto und Gehalt/Rente pfändet aber nicht wenn ein Gläubiger die Rente und ein anderer das Konto pfändet.

Außerdem müsste er ja noch offen legen, was er noch so alles an Einnahmen hat oder?
Dani1990
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#2

23.08.2018, 15:53

Hallo Jule96,

wir haben in der letzten Woche erst einen Antrag nach § 850 k ZPO gestellt.
Ein Anwalt bei uns hat mir erklärt, dass die Beträge die trotz Gehaltspfändung auf dem Konto landen (also zum Beispiel aus Überstunden) deswegen vom Gehalt nicht gepfändet werden, um die Motivation des Schuldners aufrecht zu erhalten. Folglich sollte der überschießende Betrag auch von keinem anderen Gläubiger gepfändet werden können.

Nun ja, so habe ich es zumindest verstanden...

LG Dani
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