Pfändung und hohes Einkommen Ehefrau

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Miasmama85
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#1

22.08.2018, 09:07

Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,

ich benötige mal wieder eure fachkundige Hilfe :wink1

Wir haben ein Urteil und KFB gegen einen Schuldner. Dieser hat in der VA angegeben, nur über eine geringe Rente zu verfügen, seine Frau habe aber ein monatliches Einkommen von 5000 Euro. Letztes Jahr hat er wohl noch freischaffend gearbeitet.

Jetzt frage ich mich, was ich ggf. noch in der ZV machen kann. Bei Arbeitseinkommen hätte man ja die Frau mit rausnehmen lassen können, wie ich gelesen habe aber nur da, also nicht betreffend Kontoguthaben oder Finanzamt, richtig? Die Frau leistet doch quasi Unterhalt für ihren Mann, kann man das dabei nicht irgendwie mit einfließen lassen? :nachdenk

Ich wäre über Vorschläge oder Gedankenanstöße sehr dankbar!!

Liebe Grüße
Katja
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

22.08.2018, 11:13

Man wird wohl diesbezüglich nichts pfänden können. Da der Mann selber über eine Rente verfügt, wird es m.E. keinen pfändbaren "Taschengeldanspruch" gegen die Ehefrau geben.
PostGretel
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#3

22.08.2018, 13:04

Hattest Du auch eine Drittauskunft bezüglich seiner Konten eingeholt? Vielleicht verfügt er über mehr Konten oder Kontoermächtigungen als in der VA angegeben. Passiert bei mir öfter.

Kannst Du wegen seiner Selbständigkeit mehr erforschen? Hat er das in der VA angegeben. Ansonsten würde ich ihn u. a. diesbezüglich um Nachbesserung bitten.

Möglich wäre vielleicht die Pfändung fiktiven Arbeitseinkommens mit Daten aufgrund einer entsprechenden Nachbesserung. Leider weiß ich nur, dass es so etwas gibt, konnte es aber noch nie anwenden. Infos findest Du z. B. in der RENOpraxis 7/2014 auf Seite 148f. oder in diesen beiden Links:

https://www.iww.de/ve/archiv/vollstreck ... det-f43126#

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprech ... leistungen

Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen!
ReFa seit 1987 :omi
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