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Mehrere Gebühren im ZV

Verfasst: 20.08.2018, 12:05
von Walle
Hallo,

wir vertreten den Schuldner und ich habe hier ein FK des Gläubigers, wonach 2 x 3 Gebühren (Vermögensauskunft, Sachpfändung, Einholung von Drittauskünften) geltend gemacht werden. Unser Mandant war zwischenzeitlich umgezogen, daher wohl die Gebühren 2 x. Die Doppelberechnung habe ich schon moniert. Meine Frage ist, wenn man alle 3 Anträge stellt, der Gerichtsvollzieher den Schuldner lediglich zur Abgabe der eV lädt, sind dann auch alle 3 Gebühren erstattungsfähig angefallen?
Denn aufgrund des Vorgehens des GV würde ich ja davon ausgehen, dass die Sachpfändung erst nach Abgabe der eV erfolgen soll. Wenn aber die eV abgegeben und die Sachpfändung nicht mehr erforderlich wird, fällt dann trotzdem die Gebühren für Sachpfändung an? Wenn die Einholung von Drittasukünften nicht mehr notwendig ist, fällt diese Gebühr ebenfalls an?
:patsch

Re: Mehrere Gebühren im ZV

Verfasst: 20.08.2018, 20:48
von GV Freudenstein
Für die Einholung von Drittauskünften entsteht gar keine gesonderte Gebühr:
AG Hechingen, Beschluss v. 28.06.2017 - 8 M 87/17
AG Regensburg, Beschluss v. 05.07.2017 - 2 M 1636/17
LG Memmingen, Beschluss v. 14.09.2017 – 44 T 1097/17
AG Rheine, Beschluss v. 08.01.2018 - 9 M 962/107
AG Osnabrück Beschluss v. 26.2.2018 - 41 M 274/17