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Antrag Nichtberücksichtigung

Verfasst: 16.08.2018, 15:35
von schindler1
Hallo erstmal,
ich habe eine Rentenpfändung gemacht und der Schuldner gibt eine unterhaltsberechtigte Person, nämlich seine Ehefrau, an.
Ich lege das VV vor und stelle folgenden Antrag:

Gemäß Drittschuldnererklärung der Knappschaft Bahn See vom 19.04.2018 (Kopie anbei), wird hier die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt.
Dies ergibt sich jedoch nicht aus unseren Unterlagen, da der Schuldner gemäß Vermögensverzeichnis vom 23.08.2017 (Kopie anbei) nicht verheiratet ist.

Wir b e a n t r a g e n die Nichtberücksichtigung der angeblichen Ehefrau des Schuldners nach § 850 ZPO.

Wäre das so ok?

Re: Antrag Nichtberücksichtigung

Verfasst: 16.08.2018, 16:27
von mrsgoalkeeper
schindler1 hat geschrieben: Drittschuldnererklärung vom 19.04.2018 (Kopie anbei), wird hier die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt.
Dies ergibt sich jedoch nicht aus unseren Unterlagen, da der Schuldner gemäß Vermögensverzeichnis vom 23.08.2017 (Kopie anbei) nicht verheiratet ist.
Ich würde ja erstmal bei Drittschuldner anrufen und versuchen in Erfahrung zu bringen, seit wann der Schuldner verheiratet ist. :pfeif

Re: Antrag Nichtberücksichtigung

Verfasst: 16.08.2018, 16:31
von ...
Mit Verlaub so ein Antrag macht m.E. wenig Sinn.
Es ist nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichtes festzustellen ob es eine Ehefrau gibt oder nicht. Ein Beschluss nach §850 c IV setzt voraus, dass überhaupt ein Unterhaltsberechtigter vorhanden ist.
Wenn keine Ehefrau vorhanden ist kann kein Beschluss gefasst werden, wenn eine vorhanden ist mangelt es an Ausführungen zu den Einkünften der Ehefrau.

Re: Antrag Nichtberücksichtigung

Verfasst: 16.08.2018, 16:36
von Crydea
Da gebe ich ... Recht. Du musst ja nachweisen, dass die unterhaltsberechtigte Person eben nicht unterhaltsberechtigt ist, da sie eigentlich über eigenes Einkommen verfügt. Der Nichtberücksichtigungsantrag dient ja nicht dazu festzustellen, ob die Person überhaupt vorhanden ist. Bei so einem Antrag müsst ihr klare Fakten liefern. Ein VV kann man da zum Beispiel vorlegen, wenn dort Angaben zu Einkommen der vermeintlich unterhaltsberechtigten Person gemacht wurden. Zumal mrsgoalkeeper ja auch schon angemerkt hat, dass euer VV ein Jahr alt ist und der Schuldner durchaus ja zwischenzeitlich geheiratet haben könnte.


LG