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Vermögensauskunft Sitz GmbH an anderem Ort
Verfasst: 14.08.2018, 10:51
von Frau Cindy
Meine Schuldnerin ist eine GmbH, die wir in A verklagt haben. Bei meinem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft hat sich herausgestellt, dass Sitz der GmbH aber in B ist und die VA nur dort abgenommen werden kann.
Jetzt scheint es allerdings so zu sein, dass in B niemand vor Ort ist, da sich das Geschäft hier in A befindet.
Der GF ist zum Termin zur Abnahme der VA nicht erschienen, weshalb ich Haftbefehl beantragt habe. Allerdings wird die Verhaftung wohl ins Leere laufen, wenn in B niemand da ist.
Gibt es denn eine Möglichkeit, dass ich den Haftbefehl auch hier in A vollstrecken lassen kann?
Re: Vermögensauskunft Sitz GmbH an anderem Ort
Verfasst: 20.08.2018, 09:15
von Frau Cindy
Ich
meine Frage noch einmal nach oben.
Re: Vermögensauskunft Sitz GmbH an anderem Ort
Verfasst: 20.08.2018, 12:29
von Laska
Hallo,
du kannst versuchen, den HB in A vollstrecken zu lassen.
Ich würde vielleicht noch einen kleinen Hinweis für den GVZ dazu schreiben, weshalb der HB in A vollstreckt werden soll.
Re: Vermögensauskunft Sitz GmbH an anderem Ort
Verfasst: 22.08.2018, 09:18
von Frau Cindy
Laska hat geschrieben:du kannst versuchen, den HB in A vollstrecken zu lassen.
Ist das denn möglich, wenn die Abnahme der VA nur am Sitz der Gesellschaft, also in B möglich ist?
Den ursprünglichen Antrag auf Abnahme der VA hatte mir der GV aus A mit dem entsprechenden Vermerk nämlich zurückgesandt. Wenn ich dem jetzt den HB übersende, haut der mir den noch um die Ohren.
Re: Vermögensauskunft Sitz GmbH an anderem Ort
Verfasst: 23.08.2018, 07:12
von silvester
Für die Vollstreckung eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher am Aufenthaltsort des Schuldners zuständig.
Re: Vermögensauskunft Sitz GmbH an anderem Ort
Verfasst: 23.08.2018, 10:29
von Frau Cindy
Das ist gut. Vielen Dank.