Vermögensauskunft Sitz GmbH an anderem Ort
- Frau Cindy
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Meine Schuldnerin ist eine GmbH, die wir in A verklagt haben. Bei meinem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft hat sich herausgestellt, dass Sitz der GmbH aber in B ist und die VA nur dort abgenommen werden kann.
Jetzt scheint es allerdings so zu sein, dass in B niemand vor Ort ist, da sich das Geschäft hier in A befindet.
Der GF ist zum Termin zur Abnahme der VA nicht erschienen, weshalb ich Haftbefehl beantragt habe. Allerdings wird die Verhaftung wohl ins Leere laufen, wenn in B niemand da ist.
Gibt es denn eine Möglichkeit, dass ich den Haftbefehl auch hier in A vollstrecken lassen kann?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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- Frau Cindy
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Ich meine Frage noch einmal nach oben.
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Stephen Jay Gould
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Hallo,
du kannst versuchen, den HB in A vollstrecken zu lassen.
Ich würde vielleicht noch einen kleinen Hinweis für den GVZ dazu schreiben, weshalb der HB in A vollstreckt werden soll.
du kannst versuchen, den HB in A vollstrecken zu lassen.
Ich würde vielleicht noch einen kleinen Hinweis für den GVZ dazu schreiben, weshalb der HB in A vollstreckt werden soll.
Liebe Grüße
- Frau Cindy
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Ist das denn möglich, wenn die Abnahme der VA nur am Sitz der Gesellschaft, also in B möglich ist?Laska hat geschrieben:du kannst versuchen, den HB in A vollstrecken zu lassen.
Den ursprünglichen Antrag auf Abnahme der VA hatte mir der GV aus A mit dem entsprechenden Vermerk nämlich zurückgesandt. Wenn ich dem jetzt den HB übersende, haut der mir den noch um die Ohren.
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Das ist gut. Vielen Dank.
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