Gerichtsvollzieher als Drittschuldner
Verfasst: 09.08.2018, 14:51
Folgende Situation:
Unsere Mandantin hat erfahren, dass der Schuldner über den Gerichtsvollzieher einen Betrag überwiesen erhält. Wir möchten jetzt diesen Betrag, den der Gerichtsvollzieher einnehmen wird (es ist noch nicht gezahlt worden) pfänden. Drittschuldner 1 wäre dann ja der Schuldner. Muss ich den GV auch noch als Drittschuldner aufführen oder wie erhält der GV Kenntnis von dem Zahlungsverbot, das wir vorab zustellen lassen möchten?
Unsere Mandantin hat erfahren, dass der Schuldner über den Gerichtsvollzieher einen Betrag überwiesen erhält. Wir möchten jetzt diesen Betrag, den der Gerichtsvollzieher einnehmen wird (es ist noch nicht gezahlt worden) pfänden. Drittschuldner 1 wäre dann ja der Schuldner. Muss ich den GV auch noch als Drittschuldner aufführen oder wie erhält der GV Kenntnis von dem Zahlungsverbot, das wir vorab zustellen lassen möchten?