Gerichtsvollzieher als Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jimmy
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#1

09.08.2018, 14:51

Folgende Situation:

Unsere Mandantin hat erfahren, dass der Schuldner über den Gerichtsvollzieher einen Betrag überwiesen erhält. Wir möchten jetzt diesen Betrag, den der Gerichtsvollzieher einnehmen wird (es ist noch nicht gezahlt worden) pfänden. Drittschuldner 1 wäre dann ja der Schuldner. Muss ich den GV auch noch als Drittschuldner aufführen oder wie erhält der GV Kenntnis von dem Zahlungsverbot, das wir vorab zustellen lassen möchten?
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Crydea
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#2

09.08.2018, 15:00

Also, wenn ich das richtig verstehe, dann würde ich hier den Schuldner eures Schuldners als DS sehen und nicht den GVZ. Der DS-Schuldner dürfte ja dann keine Zahlung an den GVZ leisten wenn ihr den Anspruch pfändet. :kopfkratz
Jimmy
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#3

09.08.2018, 15:12

Genau so meinte ich das. Den Schuldner (A) unseres Mandanten als DS.

Ich habe jetzt nur das Problem, wenn ich das Zahlungsverbot an den DS zustelle und in der Zwischenzeit der GV das Geld in der anderen Sache erhält, dieses an unseren Schuldner (A) auszahlen wird, weil er ja im Zweifel keine Kenntnis von dem Zahlungsverbot hat.

Würde es ausreichen, nach Zustellung des Zahlungsverbotes den GV in Kenntnis zu setzen?
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