Schuldner zahlt, Abrechnung Mdt und RSV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
duriel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 22.10.2015, 19:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestelle
Software: Advoware

#1

02.08.2018, 22:19

Hallo Ihr Lieben,

ich bitte um Eure Hilfe.

In der Akte habe ich einen Vollstreckungsbescheid. Tituliert wurde nur die Hauptforderung in Höhe von 502,99 Euro zuzüglich Zinsen sowie unsere Rechtsanwaltskosten für das Mahnverfahrens in Höhe von 127,35 Euro. Die Gerichtskosten für den Mahnbescheid in Höhe von 23,00 Euro sind in dem vorgenannten Betrag enthalten.

Es wurde ohne Erfolg gegen den Schuldner vollstreckt.

Dann habe ich die Akte von meiner Kollegin bekommen (sie ging in Mutterschaft) und ich habe die gesamte Akte gegenüber der RSV abgerechnet. Unser Mandant hat eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 Euro. Er hat jedoch bereits folgende Zahlungen in der Vergangenheit an uns geleistet:

1. 23,00 Euro für den Mahnbescheid
2. 142,97 Euro. Das sind Kosten für eine Vollstreckung nebst Gerichtskosten / Gerichtsvollzieherkosten.
3. 42,85 Euro für verauslagte Gerichtsvollzieherkosten)
= 208,82 Euro

Gegenüber der RSV habe ich folgendes abgerechnet:

1. Außergerichtliches Verfahren: 83,54 Euro
2. Mahnverfahren: 71,91 Euro (inkl. GK)
3. ZV: 198,67 Euro (inkl. GVK, EMA-Kosten etc.)
4. ZV: 68,81 Euro (inkl. GVK, EMA-Kosten etc.)

insgesamt 422,93 Euro
abzgl SB -150,00 Euro
= 272,93 Euro

Die RSV hat uns 272,93 Euro bezahlt.

Den Schuldner habe ich aufgefordert, zu zahlen. Er fing plötzlich an, 45,00 Euro-Raten zu zahlen. Die Hauptforderung zuzüglich Zinsen für den Mandanten sind nun bezahlt. Jetzt weiß ich nicht, wie viel unser Mandant und wie viel die RSV erstattet bekommt. Die außergerichtlichen Kosten wurden damals schließlich nicht tituliert. Wer bekommt was?

Vielen Dank im Voraus.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

03.08.2018, 08:44

Die RS kann auch nur die Beträge erstattet bekommen, die sie auch gezahlt hat. Aber erstmal kriegt der Mandant sein Geld, also das, was er bezahlt hat + Forderung und Zinsen. (Quotenvorrecht) ;)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Antworten