Muss der GV bei einem ZVA immer prüfen ob InsV eröffnet?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Regina4588
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#11

09.08.2018, 09:43

GV Freudenstein hat geschrieben:Der GV erhält durch das Inso-Gericht regelmäßig gemäß MiZi Benachrichtigung über die Eröffnung von Inso-Verfahren bzgl. der in seinem Bereich wohnhaften Schuldnern. Bei Schuldnern die in seinen Bezirk umziehen oder wenn er einen Bezirk neu übernimmt, hat er regelmäßig keine Kenntnis von Inso-Verfahren. Eine Pflicht zur Prüfung vor Beginn der Zwangsvollstreckung gibt es nicht. Der GV ist lediglich verpflichtet, sobald er Kenntnis über die Inso erlangt, das Verfahren einzustellen.
Vielen lieben Dank :) Das war genau das was mich interessiert hat und ich wissen wollte :)
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