Drittschuldnererklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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schlumpfine123
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#1

02.08.2018, 15:32

Liebe Kolleginnen,
ich habe (zum ersten mal) einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt.

Diesem wurde entsprochen und der Bank als Drittschuldner zugestellt.
Diese weigert sich nun die Pfändung anzuerkennen da beim Antrag wohl die Seite acht fehlt. Muss ich einen neuen Pfüb veranlassen?
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SiBa
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#2

03.08.2018, 09:55

erstmal Fehleranalyse... ;)

Wie hast du denn den Pfüb beantragt? Hast du alle Seiten ausgedruckt und eingereicht? Hast du Anordnungen auf Seite 8 überhaupt ausgewählt? Oder hast du dort nichts ausgewählt und nur die ausgefüllten Seiten gedruckt?

Man hat die Möglichkeit auf Seite 1 zu erklären, dass nur ausgefüllte Seiten gedruckt werden.Wenn du auf Seite 8 nichts ausgewählt hast, und du hast auch auf Seite 1 angegeben nur die ausgefüllten Seiten zu drucken und der PfÜB wurde so erlassen, dürfte die Bank da nix zu nörgeln haben... Diese Seite 8 auszufüllen ist ja nicht Pflicht... Dann würde ich da erstmal anrufen und fragen, warum die meinen, dass das so nicht geht.

Oder du hast alle ausgedruckt, jedoch nicht vollständig bei Gericht eingereicht? (Wobei da eigentlich schon Einwende vom Gericht gekommen wäre...) Wenn der trotzdem unvollständig erlassen wurde, dann meckert die Bank wohl zurecht, denn sie kann den Anordnugnen auf Seite 8 nicht entsprechen, die aber eigentlich Bestandteil des PfÜBs sein sollte...

Ich hoffe, das ist so verständlich :pfeif
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
...
Kennt alle Akten auswendig
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#3

03.08.2018, 10:27

Ohne Seite 8 wird nichts gehen, da dort das Arrestatorium und das Inhibitorium ausgesprochen werden und der PfüB ohne diese nutzlos ist.

Nunmehr wäre zu schauen warum die Seite fehlt und der PfÜB müsste entweder neu erlassen werden oder neu zugestellt werden. Wenn die Seite beim Erlass des PfÜB nicht vorhanden war muss neu erlassen werden ansonsten reicht eine vollständige Zustellung. Weitere Gerichtskosten müssten so oder so m.E. unerhoben bleiben, da dem Gericht zumindest hätte auffallen müssen, dass der PfÜB so nicht erlassen werden kann oder den Fehler eben selbst gemacht hat.
schlumpfine123
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#4

03.08.2018, 11:01

war dann wohl mein Fehler. ich hab die Seite 8 nicht mit beigefügt. Dachte die ist nicht nötig, da ich da nichts ausgefüllt hatte -.-

Das Gericht hat es aber so erlassen.

D.h. ich mache einen neuen Antrag mit dem Hinweis, dass keine weiteren Gerichtskosten erlassen werden dürften, da es dem Gericht hätte auffallen müssen?
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