Schuldner gibt Paketstelle bei Bestellung an

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1

30.07.2018, 14:04

Hallo,

vielleicht hat hier ja jemand einen Tipp für mich.

Der Schuldner hat Ware bestellt und als Empfänger/Besteller einen Grenzpaket-Shop angegeben. Leider hat er nirgends seine richtige Anschrift hinterlegt.

Der Grenzshop wird sicherlich nicht verpflichtet sein, seine Kundendaten rauszugeben, oder?

Sonst jemand eine Idee?
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Crydea
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#2

30.07.2018, 14:06

Wie schauts denn mit einer Rechnungsadresse aus? Wenn er etwas bestellt hat, muss es ja auch eine Rechnung zu der bestellten Ware geben, oder nicht? Und als Rechnungsadresse kann er ja schlecht die Paketstation nehmen.

LG
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katuscha
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#3

30.07.2018, 14:33

Leider wurde da auch die Rechnung auf den Paketshop ausgestellt mit Zusatz sein Name.

Da es im Online-Shop bestellt wurde, wurde es auch nicht kontrolliert.

Ich fürchte, dass dies eine neue Betrugsmasche wird.

LG
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Crydea
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#4

30.07.2018, 14:39

Man könnte es über den Paket-Shop versuchen, wobei ich weniger glaube, dass die die Adresse rausrücken. Eine realistische Chance sehe ich hier nur im Wege einer Strafanzeige an die Adresse zu gelangen. Anzeige machen, Polizei bissel ermitteln lassen, AE nehmen und hoffen, dass die Anschrift drin steht.
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Tigerle
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#5

30.07.2018, 15:02

Das Problem wird sein, dass auch der Paketshop nicht zwingend über die Adresse verfügen muss, da man hier -meine ich - teils einfach nur hinliefern lassen kann und zum Nachweis die Benachrichtigungsmail mitbringen muss. Kannst Du vielleicht anhand der E-Mail-Adresse was rausfinden? Hast mal danach gegoogelt?
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#6

30.07.2018, 15:10

Über Google findet man leider auch immer weniger, war vor ein paar Jahren noch viel effektiver. Und da Katuscha schreibt, dass es sich um einen Grenzshop handelt, wird der Gegner noch schwerer zu fassen sein denke ich mal. Leider ist der Umweg über die Polizei umständlich und für den Mandanten mit Mehrkosten verbunden, aber hier wohl ein halbswegs sicherer Weg an die hoffentlich richtige Anschrift zu gelangen.

LG
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Anahid
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#7

30.07.2018, 16:36

Bei dem Sachverhalt denke ich aber, dass der Weg über die Polizei die einzige Möglichkeit sein wird, ggf. an die Anschrift des Schuldners zu kommen. Wobei....wenn der im Ausland sitzt (was bei einem Grenzshop zu vermuten ist), dann kann auch die Polizei wenig machen.
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#8

30.07.2018, 16:44

Wir sind auf diesem Wege auch schon an Anschriften im Ausland gekommen, etwas mehr Vertrauen in unsere Polizei ;)
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Adora Belle
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#9

30.07.2018, 16:48

Und für die Zukunft überlegt sich der Gläubiger vielleicht mal eine Absicherung seines Bestellsystems, bevor er dann im Nachhinein die Ermittlungsbehörden mit der Verfolgung seiner zivilrechtlichen Ansprüche belastet. ;)
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#10

30.07.2018, 16:52

Es wird aber auch immer mehr getrickst Adora. Schon allein wenn c/o auf die Firma bestellt wird und keine abweichende Rechnungsanschrift hinterlegt wird. In den meisten Fällen hat man ja noch die Rechnungsanschrift, aber es laufen immerm mehr krumme Dinger. Die online-Händler haben es da auch nicht einfach.

Aber katuscha, wie hatte der Gegner den bezahlt? Vielleicht gäbe es über den Zahlungsweg noch eine Möglichkeit etwas herauszufinden?

LG
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