Schuldner gibt Paketstelle bei Bestellung an

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#11

31.07.2018, 08:00

Crydea hat geschrieben:Es wird aber auch immer mehr getrickst Adora. Schon allein wenn c/o auf die Firma bestellt wird und keine abweichende Rechnungsanschrift hinterlegt wird. In den meisten Fällen hat man ja noch die Rechnungsanschrift, aber es laufen immerm mehr krumme Dinger. Die online-Händler haben es da auch nicht einfach.

Aber katuscha, wie hatte der Gegner den bezahlt? Vielleicht gäbe es über den Zahlungsweg noch eine Möglichkeit etwas herauszufinden?

LG
Ich gehe davon aus, dass er gerade nicht bezahlt hat, sondern auf Rechnung bestellt hat.
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Crydea
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#12

31.07.2018, 08:41

Ok, da ist was dran :lolaway

Bei uns gehts halt auch oft um negative Bewertungen, daran, dass der Gegner nicht bezahlt haben könnte, hab ich gestern Nachmittag nicht mehr gedacht.

LG
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katuscha
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#13

09.08.2018, 10:51

Entschuldigt, dass ich mich erst heute melde.

Über den Paketshop habe ich es schon versucht, die verweisen auf den Datenschutz. Der Schuldner sitzt entweder in Frankreich oder in der Schweiz.

Eine Strafanzeige wurde nicht gemacht, da der Rechnungsbetrag nicht so hoch war und lieber ausgebucht wurde.

Es wird schon getüftelt, wie hier im Bestellsystem Abhilfe geschafft werden kann.

Es sollte per Lastschriftverfahren bezahlt werden, aber die kam zurück mit dem Vermerk "IBAN falsch".
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mücki
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#14

09.08.2018, 11:13

Kann man das nicht vielleicht für die Zukunft so lösen, dass Bestellungen nur noch angenommen werden, wenn eine "vernünftige" Rechnungsanschrift vorliegt, was man dann ggf. "manuell" nachprüfen muss? So nach dem Motto, tut uns leid, dass wir Ihre Bestellung nicht annehmen können aber bei der von Ihnen angegebenen Rechnungsanschrift handelt es sich um einen Paketshop, ein Ladengeschäft oder sonstwas, dessen Inhaber Sie nicht sind.

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#15

09.08.2018, 11:19

Naja, aber angegeben kann man auch dann viel. Eine Überprüfung, ob der Besteller dort tatsächlich wohnt bzw. gemeldet ist, ist dann ja trotzdem nicht möglich. Dann würde es mehr Sinn machen, die Bestellung auf Rechnung einzustellen und erst nach Erhalt der Zahlung zu versenden.
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katuscha
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#16

09.08.2018, 11:45

Aber bei einer Vielzahl von Bestellungen ist eine persönliche Überprüfung einfach nicht möglich. Ich hoffe, dass sich da die IT etwas einfallen lässt.
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mücki
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#17

09.08.2018, 12:16

pitz hat geschrieben:Naja, aber angegeben kann man auch dann viel. Eine Überprüfung, ob der Besteller dort tatsächlich wohnt bzw. gemeldet ist, ist dann ja trotzdem nicht möglich. Dann würde es mehr Sinn machen, die Bestellung auf Rechnung einzustellen und erst nach Erhalt der Zahlung zu versenden.
Das dass trotzdem keine Sicherheit hinsichtlich der angegebenen Anschrift darstellt ist mir schon klar. Aber vielleicht schreckt es ein wenig ab.

Die Bestellung erst nach Erhalt der Zahlung zu versenden ist immer die sicherste Variante für den Verkäufer. Funktioniert ja bei bekannten Verkaufsplattformen im Internet auch. Allerdings würde ich mich da als Käufer auch nicht immer drauf einlassen. Zum Einen kann man ja nicht unbedingt sicher sein, die bestellte Ware dann auch zu erhalten, auch wenn ich da noch keine negativen Erfahrungen gemacht habe aber man liest ja so einiges und zum anderen ist es - zumindest für mich - eine Frage der Praktikabilität. Wenn ich also z.B. Klamotten bestelle dann kann es ja nicht nur passieren, dass die - aus welchen Gründen auch immer - nicht passen, es kann ja auch schlicht und ergreifend sein, dass die Sachen nicht gefallen. Da würde es mich abschrecken, wenn ich die Sachen im Voraus bezahlen müsste um dann wohlmöglich noch monatelang um mein Geld zu streiten.
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#18

15.08.2018, 11:38

Crydea hat geschrieben:Man könnte es über den Paket-Shop versuchen, wobei ich weniger glaube, dass die die Adresse rausrücken. Eine realistische Chance sehe ich hier nur im Wege einer Strafanzeige an die Adresse zu gelangen. Anzeige machen, Polizei bissel ermitteln lassen, AE nehmen und hoffen, dass die Anschrift drin steht.
Genauso sehe ich das auch. Hatte selbst mal einen Fall, wo der Schuldner bei zwei Onlinebestellungen offenbar einen falschen Nachnamen angab. Trotzdem der Gläubiger Kopien der beiden Paketempfänge hatte, und ich wochenlang diverse Poststellen um Aufklärung bat, bekam ich keine Auskunft - aus datenschutzrechtlichen Gründen. Mein Kunde hat die Sache dann eingestellt.

Eine Strafanzeige kann man natürlich stellen, würde ich aber von der Höhe der Forderung abhängig machen. Denn meiner Einschätzung nach wird die Polizei nicht viel machen wollen/können. Aber: Wie wär es mit einem Detektiv (falls die Forderung hoch ist)?
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#19

15.08.2018, 12:03

katuscha hat geschrieben:Aber bei einer Vielzahl von Bestellungen ist eine persönliche Überprüfung einfach nicht möglich. Ich hoffe, dass sich da die IT etwas einfallen lässt.
Habe gerade diesen interessanten Artikel im Internet zu dem Thema gefunden:
https://www.clickfineon.de/paypal-plus- ... -moeglich/
Von der Variante des Umlenkens habe ich noch nichts gehört.

Das einzige, was ich mir noch vorstellen kann ist ein Zusammenschloss der Online-Händler gegen die Post. Ich würde verlangen, dass der Abholer/Empfänger des Paketes einen Personalausweis vorlegen muss, der kopiert wird oder dessen Daten von der Post aufgenommen werden. Sollte ein Dritter statt des Empfängers das Paket abholen, müsste man denjenigen ggf. der Polizei als Zeugen nennen. :teufel
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#20

15.08.2018, 13:39

Solche Möglichkeiten gibt es bereits. Die werden nur ungern genutzt. Vom Verkäufer, weil dann der Kunde einfach woanders hin geht. Und vom Kunden, eben weil es andere Anbieter gibt, die nicht solche Hürden aufstellen. Das eigentliche Problem ist doch, dass der Handel es dem Besteller auf der anderen Seite so einfach wie möglich machen will. 2-3 Klicks, bestellen, zurücksschicken, am besten alles umsonst, gleich heute noch, und ohne Vorkasse. Das läuft super wenn es läuft. Aber es bietet eben auch jede Menge Missbrauchspotential.
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