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Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 17.07.2018, 16:47
von Tigerle
Ich möchte den Übererlös einer normalen Zwangsversteigerung pfände, ich gehe davon aus, dass es auch hier keinen Drittschuldner gibt.

An welches Gericht muss ich den PfÜb richten und genügt es wenn ich als Anspruchsgrund "Übererlös aus der Zwangsversteigerung vom ....." angebe? Ich würde natürlich auch das Grundstück etc. so genau wie möglich bezeichnen. Gint es sonst noch was zu berücksichtigen.

Ist es sinnvoll ein vorläufiges Zahlungsverbot voranzustellen? Soweit ich weiß muss die Zahlung innerhalb von sechs Wochen erfolgen und ich weiß nicht, ob der Zuschlag schon erteilt wurde.

Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 17.07.2018, 17:35
von Anahid
Guck mal, ob Dir der IWW-Beitrag weiterhilft.

Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 17.07.2018, 18:15
von Geiselmann
Der Übererlös kann erst nach Zuschlagserteilung gepfändet werden.

S. Geiselmann

Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 18.07.2018, 07:56
von Tigerle
Vielen DANK, das hilft mir schon weiter.

Sofern der Zuschlag erteilt wurde, würdet Ihr zusätzlich eine Vorpfändung rausschicken.

Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 18.07.2018, 08:48
von katuscha
Ich würde auf jeden Fall vorher eine Vorpfändung rausschicken. Nicht dass es dann schon ausgezahlt wird.

Re: Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden

Verfasst: 18.07.2018, 08:50
von Tigerle
DANKE